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Donnerstag, 1. Dezember 2016

Gefälligkeits-Journalismus erlaubt?

Die Österreicher Medien lassen derzeit von sich hören. So entschied der Wiener Oberste Gerichtshof (OGH), u.a., dass (...) „werbliche Beiträge nicht als Anzeige gekennzeichnet werden müssen, wenn sie unentgeltlich gebracht wurden. Das Gericht ging aber noch einen Schritt weiter: Dies gelte auch, „wenn der Beitrag aus Gefälligkeit Äußerungen kommerziellen Charakters mit ‚werblichem Überschuss‘...“ enthalte.

PR-Journal bemerkenswert neutral
Angenehm ist, dass das PR Journal, das dieses Urteil aufgreift, bemerkenswert neutral berichtet (http://pr-journal.de/nachrichten/branche/18227-sind-artikel-als-gegenleistung-fuer-anzeigen-jetzt-in-oesterreich-erlaubt.html). Journalisten unterschiedlichster Medien fallen dagegen aus allen Wolken. Die einen sprechen davon, dass damit Koppelungsgeschäften Tür und Tor geöffnet würden. Die anderen befürchten, dass Journalisten unter Generalverdacht ständen.

Und die deutsche Presse?
Wer das Buch „Gekaufte Journalisten: wie Politiker, Geheimdienste und Hochfinanz Deutschlands Massenmedien lenken“ von Udo Ulfkotte gelesen hat, könnte der Meinung sein, dass das Urteil aus Österreich lediglich die (auch in Deutschland) ersichtliche Realität spiegelt. Die deutsche Presse war denn auch bemerkenswert desinteressiert an dem OGH-Entscheid.

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