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Freitag, 30. Mai 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme: Im April hat der durchschnittliche Tilgungssatz für eine Baufinanzierung seinen Aufwärtstrend der Vormonate fortgesetzt.



(fw/hwt) In der aktuellen Auswertung des Dr. Klein-Trendindikators Baufinanzierung (DTB) hat er von 2,39 % auf 2,43 % angezogen und damit den zweithöchsten Wert seit Beginn der Erhebung im Jahr 2009 erreicht. Erwerber können sich wegen der gesunkenen Baufinanzierungszinsen eine höhere Tilgung leisten und reduzieren so ihre Restschulden, die sie nach Auslauf der Zinsbindung zu einem noch nicht feststehenden Zins verlängern müssen. Wie in den Vormonaten ging die durchschnittliche Standardrate wegen der rückläufigen Baufinanzierungszinsen leicht zurück. Die Monatsrate für ein Standarddarlehen von 150.000 Euro, das mit einer zehnjährigen Sollzinsbindung, 80 % Beleihung und zwei % Tilgung ausgestattet ist, sank von 585 Euro auf 579 Euro und näherte sich damit seinem Vorjahreswert von 566 Euro.

Die durchschnittliche Darlehenshöhe lag mit 159.000 Euro etwas unter ihrem Vormonatswert von 161.000 Euro. Da laut dem Europace-Hauspreis Index EPX die tatsächlichen Kaufpreise für Wohnimmobilien im April bundesweit anzogen, Erwerber aber weniger Eigenkapital einbrachten, ist eine mögliche Erklärung für den leichten Rückgang der Darlehenssumme, dass sich der Erwerberfokus zunehmend auf Bestandsimmobilien richtet. Sie sind in der Regel günstiger als Neubauten. Vor einem Jahr betrug die durchschnittliche Darlehenshöhe 168.000 Euro. Der Eigenkapitalanteil für eine Baufinanzierung ging von 22,42 % auf 22,07 % zurück. Entsprechend stieg der durchschnittliche Beleihungsauslauf von 77,58 % auf 77,93 %. Relativ konstant war die durchschnittliche Sollzinsbindung mit elf Jahren und vier Monaten (Vormonat: elf Jahre und fünf Monate).

Die Erwerber legten bei ihrer Baufinanzierung mehr Wert auf Sicherheit. Dies zeigte sich nicht allein in der höheren Tilgungsrate, sondern ebenso im Anstieg des Anteils von Annuitätendarlehen mit einem festen Zinssatz auf 70,87 %. Im Vorjahresmonat lag er noch bei 68,15 %. Darlehensnehmer sicherten sich lieber einen festen Zinssatz als auf weiter sinkende Zinsen zu spekulieren. Entsprechend sank der Anteil von Annuitätendarlehen mit variablem Zinssatz von 2,67 % auf 2,55 %. Kunden, die eine Anschlussfinanzierung benötigen, nutzten das attraktive Zinsumfeld im April ebenfalls. Dies zeigte sich unter anderem im wachsenden Anteil der Forwardfinanzierung, deren Anteil von 10,39 % auf 10,55 % anstieg.

Mittwoch, 28. Mai 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme : Bundesregierung will Maßnahmenpaket bei Produkten des Graumarktes



Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten sollen geschlossen werden
Die bereits durchgeführten Reglementierungen im Vertrieb von Kapitalanlagen, auch bekannt unter Grauer Kapitalanlagemarkt, sollen nun nochmals ergänzt und verschärft werden. Hierbei besteht Einigkeit zwischen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD). Hierzu wurde ein „Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ geschaffen. „Im Kern sieht das Maßnahmenpaket vom 22. Mai vor, dass Kapitalanlageprodukte transparenter werden, Ansätze von Schneeballsystemen rechtzeitig erkennbar sind und die Behörden dann auch entsprechend durchgreifen können. Zudem sollen die Anlegerzielgruppen eindeutiger definiert werden und es gibt Grenzen im Hinblick auf die Bewerbbarkeit“, erklärt Michael Oehme von der CapitalPR AG aus Sankt Gallen. Das Unternehmen hat sich auf die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und Projekten spezialisiert. Nach Einschätzung des Finanzexperten Oehme wird das Finanzierungsgeschäft dadurch nicht einfacher, wenngleich er den Handlungszwang der Bundesregierung verstehe.
Die wesentliche Säule des Anlegerschutzes bliebe dabei weiterhin der Emissionsprospekt. Auch sei daran gedacht, weitere Kapitalanlageformen künftig prospektierungspflichtig zu machen. Hierzu werden im Schreiben namentlich partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen genannt. Mehr Regulierungen will man zudem bei Themenkreis Crowd-Funding. Allerdings sollte dabei der Ansatz, dass sich gerade junge Unternehmen über diesen in Deutschland neuen Weg finanzieren können, nicht zerstört werden.
„Wie die Umsetzung im Einzelfall erfolgen soll, wird sich zeigen müssen“, meint Oehme. So hätten Aufsicht und Anbieter erfahrungsgemäß andere Einschätzungen über das Risikoprofil der angebotenen Anlage. Gut fände er dabei die Verpflichtung, dass die Anbieter künftig auch nach der Platzierung einer Anlage regelmäßig darauf aufmerksam machen müssten, wenn etwas im Argen liegt oder sich eine Fehlentwicklung abzeichne. Auch sei es richtig, dass Direktvertriebe künftig ein Vermögensanlagen-Informationsblatt nutzen und vom Anleger gegenzeichnen lassen müssten.       
  

Kommunikationsberater Michael Oehme: Werbeverbot für Graumarktanbieter



Sie hießen Prokon oder Infinus und haben Anleger motiviert, Geld in sie zu investieren. Wenigstens mit der direkten Kundenansprache soll nun Schluss sein, geht es nach Regierungsquellen. Denn ein Werbeverbot hängt über den Anbietern. Lediglich in Fachzeitschriften solle man noch für seine Ziele werben dürfen. "Ob dies den gewünschten Erfolg bringt und ob wir immer mehr Beeinflussung der Bürger brauchen, steht in den Sternen", meint Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG, Sankt Gallen. Schon die Warnhinweise nach dem Abschaffen der Werbung, dass Rauchen zu Impotenz und mehr Krebs führe, sei weitgehend verpufft. Oehme setzt auf Aufklärung statt Verbote. Beste Beispiel hierfür sei ein Werbespot, der Eltern motiviere, ihre Kinder über den Sinn von Werbung aufzuklären.

Montag, 26. Mai 2014

PR Michael Oehme: Welche Rolle spielen Internetmedien bei der Beeinflussung der Gesellschaft?

Das Internet: Fluch oder Segen. So genau kann das keiner sagen. Es ist jedoch gut, zumindest die Nutzungsbedingungen zu kennen.
Für den Unternehmer Meier kam der Shitstorm aus dem Internet völlig unerwartet. Er habe Konkurrenten durch zu günstige Preise und minderwertige Ware ausgebootet. Kunden meldeten sich auf anonymen Foren und klagten über die schlechte Leistung. Und überhaupt: Kein Wunder, dass Meier seine Kinder mit dem „Dienst-Mercedes“ zur Schule brächte. Vermutlich noch als Geschäftsreise „getarnt“. Eine ehemalige Mitarbeiterin berichtete, natürlich anonym, ebenfalls von merkwürdigen Vorkommnissen in der Firma. Auch seien schon „öffentliche Stellen“ an dem „Fall“. Schnell wurde deutlich: Eine Diffamierungskampagne war gestartet. Aber warum?

„Die Möglichkeiten des Internet sind sicher nicht mehr weg zu denken. Aber das Internet bietet auch deutliche Gefahren, wenn es gezielt gegen Unternehmen oder Personen genutzt wird“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG in Sankt Gallen, Schweiz. Im Fall des Unternehmers Meier, so zeigte die spätere Rekonstruktion, war es ein Konkurrent, dessen leere Auftragsbücher zu der Vorgehensweise führten. „Es gibt nicht nur Dienstleister, die derartige Maßnahmen initiieren, es gibt zudem eine Vielzahl an Plattformen im Internet, die man für derartige Maßnahmen nutzen kann. Die Grenzen zur Legalität verschwimmen dabei“, erklärt Oehme.

Beispiel, die Nutzung von sogenannten Nachrichtendiensten: Diese prüfen in der Regel nicht den Inhalt der Texte. Einmal verschickt, werden derartige Texte automatisiert von einer Vielzahl von Nutzern übernommen, die ihre eigenen Internetseiten durch regelmäßigen Trafik attraktiver machen wollen. Tipp des PR-Experten Oehme: „Zuerst die Quelle der Informationen ausfindig machen und den Text dort löschen lassen. Dann die Nutzer angehen, die den Text auf ihren Seiten haben.“ Die Nachrichtendienste seien zur Löschung meist ohne große Komplikationen bereit, wenn die Inhalte erkennbar diffamierender Natur seien.

Beispiel, Einträge auf Foren, die zwar anonym vorgenommen werden, deren Forenbetreiber aber durch Impressum „greifbar“ ist. „Auch hier ist es die beste Vorgehensweise, die Forenbetreiber mit einem Verweis auf ein jüngstes BGH-Urteil direkt für den Inhalt der anonymen Aussagen verantwortlich zu machen, in der Regel werden derartige Einträge dann umgehend gelöscht“, so Oehme. Deutlich schwieriger werde es jedoch, wenn es um ausländische Plattformen gehe oder der Betreiber der Seite überhaupt nicht zu ermitteln sei. Im Ausland herrschen nämlich oftmals andere Voraussetzungen zum Betreiben einer Internetseite, was ein Eingreifen meist erschwere.

Für den Leser ergibt sich damit aber auch die Situation, dass er sehr genau abwägen sollte, welchen Wahrheitsgehalt eine Internetseite hat, deren Betreiber man nicht greifen kann, beispielsweise weil sie sich hinter einer ausländischen Adresse sprichwörtlich verstecken.   




Freitag, 23. Mai 2014

Michael Oehme: Wiederanlagen bei Schneeballsystem sind zu versteuern


Wenn Göttinger Gruppe & Co. zu Steuernachzahlungen führt
„Madoff, Kiener, Harksen - die wirklich großen Anlagebetrüger erfreuen sich fast der gleichen Bekanntheit wie prominente Fußballspieler oder Schauspieler“, meint Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG aus Sankt Gallen/Schweiz. Dabei waren es nahezu immer die gleichen Modelle, mit denen die Kunden abgezockt wurden: „Am Anfang werden den Kunden hohe Ausschüttungen versprochen und sogar eingehalten. Viele springen darauf an und getreu dem Motto ‚Gier frisst Hirn’ wird teilweise der letzte Euro investiert, der auf dem Konto ist,“ so Oehme.
Die ausgezahlten „Renditen“ werden nicht selten aus Neueinzahlungen neu gewonnener Anleger bedient. Das können auch schon mal die Anleger sein, die im Vertrauen auf entsprechend hohe Ausschüttungen nachzeichnen. Schneeballsystem nennt man diese Vorgehensweise. Selbst bei Wikipedia hat es Einzug gehalten (Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Schneeballsystem). Das zeigt die Relevanz. Unter einem Schneeballsystem - zumindest im Kapitalanlagebereich -  versteht man, wenn die Auszahlungen oder Gutschriften (bei Wiederanlegern) nicht aus dem Erfolg der Anlage stammen, sondern eben aus den Einzahlungen nachfolgender Anleger.
Die seinerzeitige Göttinger Gruppe, nebst den Gesellschaften Securenta/Langenbahn usw. musste sich vor Gericht ebenfalls den Vorwurf gefallen lassen, sie betreiben ein Schneeballsystem. Und Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg erinnert das Geschäftsmodell von Prokon ebenfalls an ein Schneeballsystem – Beweise hierüber liegen allerdings noch nicht vor.
„Hart trifft es nun die Anleger in solchen Modellen, nachdem die Einschätzung des Finanzgerichtes im Saarland zunächst Hoffnung gemacht hatte. Denn viele haben ohnehin ihre Einlage verloren und müssen nun fiktive Gewinne auch noch versteuern“, erklärt der Kommunikationsberater und Finanzmarktspezialist Michael Oehme. Dies betrifft diejenigen, die sich die Renditen nicht haben auszahlen lassen, sondern gutschreiben ließen bzw. wiederangelegt haben.
Immerhin der BGH hat nämlich entgegen den Saarländern festgestellt, dass derartige Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen – und die sind nun mal zu versteuern. Da hilft auch nichts, dass es sich beispielsweise bei den Kunden der Göttinger Gruppe oft um Kleinanleger handelte, die monatlich ihren Obolus leisteten und nun ins Leere schauen. Als einzige Ausnahme lässt der BGH zu, dass nur derartige Beträge nicht zu versteuern sind, deren Ausschüttung der Anbieter zurückgewiesen hat oder andere Zahlungsmodalitäten vereinbart hat, also meist nicht leistungsfähig war.
Für den Finanzmarktprofi und studierten Steuerrechtler Oehme ist die Konsequenz zwar nachvollziehbar, der BGH müsse sich dennoch fragen, ob er sozialverträglich handle. Denn viele Marktteilnehmer fragen sich natürlich, ob es zu derartigen Ausfällen wie bei Prokon oder der Göttinger Gruppe gekommen wäre, wenn die zuständigen öffentlichen Überwachungsämter schneller reagiert hätten. Zumal in der Regel Kleinsparer betroffen wären, denen die zusätzliche Belastung nun besonders wehtäte.

Mittwoch, 21. Mai 2014

Presse Michael Oehme: Provisionen entwickeln sich zum Streitthema



Bereits ab 2016 soll es ein Provisionsverbot für „unabhängige“ Versicherungsvermittler geben

Eigentlich war das Thema Provisionsverbot schon seit September 2012 vom Tisch. Das EU-Parlament hatte sich auf einen Kompromiss in Sachen Beraterprovisionen geeinigt. Vielmehr wurde die Offenlegungspflicht für Provisionen gefordert. „Doch nun scheint man sich doch noch dem britischen Modell anzunähern. Dort gibt es ein generelles Verbot von Provisionen“, erklärt PR-Berater und Finanzmarktprofi Michael Oehme.
Wichtig ist ab 2016, ob sich der Vermittler als unabhängig ausgibt oder nicht. Denn zumindest bei unabhängiger Beratung sollen nun Verbote von Provisionen, Kickbacks, Fees oder andere unentgeltlichen Vergünstigungen von Dritten durchgesetzt werden: Makler dürften dann voraussichtlich ab 2016 keine Provisionen mehr nehmen dürfen. Hierüber haben sich Im Rahmen einer sogenannten Trilogverhandlung die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat zu weitreichenden Einschränkungen bei der Frage der Behandlung von Provisionen für unabhängige Finanzberater geeinigt. „Den einzelnen Ländern obliegt allerdings die Umsetzung. Es wird mit reichlich Gegenwind in Deutschland gerechnet“, so Oehme.
Ausschließlichkeitsvermittler ist die Annahme von Provisionen weiterhin möglich. Wie allerdings in der Praxis die Abgrenzung vorzunehmen sein wird, steht in den Sternen. „Konkrete Beratungsszenarien sind schwer vorstellbar. Guten Tag mein Name ist Müller und ich biete Ihnen nun dieses Produkt an, da ich hier die höchsten Provisionen bekomme, wird wohl kaum ein möglicher Einstieg in ein Verkaufsgespräch sein“, meint Oehme. Hier werden die Verbände wohl noch einiges an Zuarbeit leisten müssen.
Dabei ist die Intention der EU klar: Das Ziel der neuen Regeln besteht darin, dass ein Vermittler Interessenkonflikte zum Nachteil des Kunden vermeiden muss. Dazu gehört, dass Vermittler ihre Kunden jedenfalls vorab informieren, ob sie unabhängig oder eingeschränkt agieren und wie sie vergütet werden. „Es könnte sich der Trend zu Nettopolicen durchsetzen, wie er EU-weit vielfach gelegt wird“, ist sich Oehme sicher. Dies würde allerdings eine massive Veränderung des Versicherungsmarktes in Deutschland bedeuten.