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Donnerstag, 15. Dezember 2016

Pressekonferenzen doch noch angesagt

Journalisten haben keine Zeit. Diese Aussage stimmt. Dennoch machen in bestimmten Situationen Pressekonferenzen Sinn. Beispielsweise dann, wenn es um sensible Themen geht.

Gründe für Pressekonferenzen
Pressekonferenzen sollte man immer dann durchführen, wenn man einer größeren Menge an Journalisten zeitgleich etwas „mit auf den Weg“ geben möchte. Dies könnte bei relevanten Produkteinführungen der Fall sein. Gerne aber auch bei sensiblen Themen, wenn beispielsweise etwas schiefgegangen ist. Das Besondere an Pressekonferenzen ist, dass relevante Ansprechpartner vorgehalten werden können, die vertiefende Fragen beantworten. „Außerdem ist das persönliche Gespräch durch nichts zu ersetzen“, wie schon vor Jahrzehnten der renommierte Managementberater Tom Peters erklärte.

Gute Vorbereitung zwingend
Was die Vorbereitung anbelangt, so sollte das Einladungsschreiben neugierig machen und Hinweise darauf geben, um was es geht. Allerdings ohne die „Message“ zu verraten. Behandeln Sie, was dies anbelangt, alle gleich. Wer nicht kommen kann, bekommt Detailformationen erst im Anschluss an die Pressekonferenz. Ein einziger Beitrag im Vorfeld, hat schon so manche Pressekonferenz in Luft auflösen lassen. Was die Unterlagen, die herausgegeben werden, anbelangt, sollten diese aussagefähig sein und ggf. benötigtes Bildmaterial berücksichtigen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kurzversion durchaus wie eine Pressemitteilung geschrieben werden kann. Hinzu sollte man eine kleine Zitatsammlung der Personen geben, die anwesend sind. 

Checkliste wichtig
Ein gutes Beispiel für die Vorbereitung einer Pressekonferenz findet sich auf dieser Seite: http://pr.grupe.de/category/pr-basiswissen/. Beachten Sie bitte, dass die Agentur diese Checkliste nur zu Ihrer privaten Verwendung und Fortbildung veröffentlicht hat. Vorbildlich ist sie dennoch.

Dienstag, 13. Dezember 2016

Gefälligkeitsjournalismus neu definiert

Wir sind im Beitrag http://pressearbeit-oehme-friedberg-michael.blogspot.de/2016/12/gefaelligkeits-journalismus-erlaubt.html kurz darauf eingegangen, was das oberste Gericht Österreichs (der Wiener Oberste Gerichtshof/OGH) vor Kurzem entscheiden hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Gefälligkeitsartikel in Print-Medien nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Leser unserer Blogs haben uns gebeten zu erläutern, was das nun bedeutet. Also gehen wir gerne nochmals auf diese Entscheidung ein und wollen dabei nicht unkommentiert lassen, dass es sich aus unserer Sicht nicht um ein Österreichisches „Phänomen“ handelt.

Lawine an Reaktionen
Zunächst einmal löste die Entscheidung Bestürzung aus. „Das Urteil öffne Tür und Tor für Gefälligkeitsartikel“, so der PR-Ethik-Rat. Alle Journalisten würden über einen Kamm geschert, also die (oft bezahlten) „Käseblätter“ mit den sogenannten seriösen Journalisten, so die einen. „Alle Journalisten ständen unter Generalverdacht“, so die anderen. Was ein Aufruhr!

Versuch der Interpretation
Schauen wir uns doch einfach mal genauer an, um was eigentlich ging. Hans Peter Lehofer, der ehemalige Chef der Medienbehörde und jetzige Richter am Verwaltungsgericht gibt in seinem Blog (http://blog.lehofer.at) intellektuellen Beistand. Danach müssten Beiträge, die mit oder ohne Anzeigen (oder sonstige Leistungen) eingekauft würden, natürlich grundsätzlich auch weiterhin gekennzeichnet werden. Reiner Gefälligkeitsjournalismus, halten wir fest: „ohne Honorierung“, aber eben nicht. Mit anderen Worten: Wer Journalisten überzeugt und eben keine plumpen Deals ausmacht, der soll dafür auch nicht durch eine Kennzeichnung bestraft werden.

Eigene Erfahrungen
Wir haben in rund 20 Jahren PR-Arbeit immer wieder erlebt, dass sich manche Medien schwer tun, zu werbliche, aber bezahlte Advertorials zuzulassen. In den gleichen Medien erschienen dann – beispielsweise nach Pressekonferenzen oder Pressereisen – unbezahlte Beiträge von Journalisten, die vor Gefälligkeiten (über den Unternehmer, das Unternehmen, dessen Leistungen, den Markt usw.) nur so trotzten. Nochmals: Hierfür gab es keinerlei Gefälligkeiten, wenn man die im Rahmen einer Pressekonferenz oder Pressereise üblichen Usancen Außen vor lässt. Sollte der Journalist doch auch nur ein Mensch sein? Persönlich meine ich, die Richter des OGH wollten nicht verurteilen, wofür es keine Grundlage gab. Ein positiver Beitrag ohne Gegenleistung – vielleicht hatte der, über den geschrieben wurde, schlicht überzeugt?

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Österreich – ist nach der Wahl vor der Wahl?

Die gerade beendete Wahl in Österreich, bei der Alexander Van der Bellen Norbert Hofer schlagen konnte, wurde vielfach in der Presse auch damit kommentiert, dass die „Vernunft“ gegen den „Rechtspopulismus“ gesiegt habt. Die eindeutige „Zuordnung“ könnten Kritiker auch als Einflussnahme der Presse verstehen, zumal derartige Aussagen bereits im Wahlkampf getätigt wurden. Was aber ist Populismus – und ist der wirklich so schlimm?

Populismus ist auch so etwas wie ein Ablassventil ...

Folgt man der Presse, gibt es Populismus eigentlich nur von Rechts. Wer sich heute für den Ausbau der Radwege ausspricht, für eine generelle Tempovorschrift, für das Verbot von Plastiktüten usw. dürfte weniger in Gefahr geraten, als Populist verstanden zu werden, als Menschen, die aus welchen Gründen auch immer Angst vor Überfremdung, vor Benachteiligung, über zu starke Einflussnahme „von Dritten“ haben und dies auch äußern. Und es wird immer wieder Menschen geben, die Themen – gleich von welcher Seite – aufnehmen und diese in ihrem Sinne nutzen. Sei es auch nur, um Menschen hinter sich zu scharen.

Offener Dialog fehlt

Was fehlt, ist ein offener Diskurs und ein offener Dialog mit der Bevölkerung, mit deren Sorgen und Nöten. Was dies anbelangt, haben die etablierten Parteien in den letzten Jahren zu sehr im eigenen Saft geschmorrt. Da wird es Zeit, von den Populisten zu lernen. Denn ansonsten besteht durchaus das Risiko, dass die Verbitterung weiter ansteigt. Getreu dem Motto werden dann Entscheidungen getroffen, die weniger der Sache dienen als dem Versuch, „denen da oben“ zu zeigen, wo Bartels den Most holt. Der Brexit ist so ein Ergebnis.

EU-Frage für Deutsche offenbar keine

Zumindest in einem Punkt scheint es für die deutsche Bevölkerung keinen Bedarf an Diskussionen zu geben. bei der EU-Frage. Auch will man, vermutlich eine Erfahrung aus deutscher Geschichte, keinen starken Mann an der Spitze und keine Ausgrenzung von Minderheiten. Dann schon lieber „Mutti“, die alles richtet. Einer jüngsten Umfrage des britischen Instituts YouGov in zwölf EU-Staaten ergab dabei für Deutschland das mit 18 Prozent geringste Potenzial für „autoritären Populismus“. Niedriger ist der Wert allein in Litauen. In den großen Nachbarländern der Deutschen dagegen tendieren sogar Mehrheiten in Richtung starker Führer, in Frankreich 63 und in Polen 78 Prozent. Das zeigt auch, dass man es ruhig „wagen“ sollte, eine Diskussion mit dem Volk zu führen, will man dies nicht den Vertretern der vermeintlichen Alternative für Deutschland überlassen. Von diesen kann man zumindest lernen, dass sie offen sind und den Dialog suchen. Und da gehört nun auch einmal dazu, die Sachen beim Namen zu nennen. Mag man dies nun als  Populismus verstehen, oder eben nicht.

Dienstag, 6. Dezember 2016

Native Advertising


Aufgrund unseres Beitrags zum Thema „Klickmüde bei Bannerwerbung“ (http://pressearbeit-oehme-friedberg-michael.blogspot.de/2016/11/michael-oehme-klickmude.html) sind wir darauf angesprochen worden, ob wir das Thema „Native Advertising“ ein wenig vertiefen können. Gern!

Werbung „mit Inhalt“

Wir quälen ja ungern Wikipedia. Hier aber macht es Sinn. Danach versteht man unter
Native Advertising „getarnte Werbung im Internet sowie in Printmedien, bei denen versucht wird, die Aufmerksamkeit der Internetnutzer durch ein Angebot von Inhalten zu erlangen. Die Werbeinhalte sind (dabei) nur schwer von den Artikeln zu unterscheiden.“ Was ist der Vorteil? Der bannermüde Interessent klickt nicht sofort weg, da er die „Manipulation“ nicht auf den ersten Blick bemerkt.

Redaktionelles Umfeld wichtig
Native Advertising funktioniert aus unserer Sicht nur, wenn es in einem guten redaktionellen Umfeld aufgesetzt ist. Der Leser soll nicht bemerken, dass es sich um Informationen handelt, an deren Verbreitung der Auftraggeber ein Interesse hat. Sinnigerweise sollten diese Informationen so eingebettet sein, dass der Leser kaum einen Unterschied bemerkt, sondern am Content interessiert ist. Das lassen sich Verlage inzwischen Vergleichsweise teuer bezahlen, zumal denn, wenn es sich um renommierte Verlage handelt – der Auftraggeber also auch das positive Image des Verlages mitnutzt. Über die Kennungspflicht herrscht inzwischen Einigkeit. Studien zeigen, dass diese aber kaum wahrgenommen werden, wenn der sonstige Inhalt passt. 

Qualität entscheidet
Und wie immer hängt der Erfolg oder Misserfolg an der Qualität der Texte. Man kann in einem noch so professionellen und prominenten Umfeld vertreten sein, wenn der Leser merkt, dass er manipuliert werden soll, ist er draußen. Also weniger Eigenlob, sondern Nutzen generieren. Den Leser da abholen, wo man als Auftraggeber zur Problemlösung beitragen kann. Nicht das Verlocken steht im Vordergrund, sondern die Überzeugung.

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Gefälligkeits-Journalismus erlaubt?

Die Österreicher Medien lassen derzeit von sich hören. So entschied der Wiener Oberste Gerichtshof (OGH), u.a., dass (...) „werbliche Beiträge nicht als Anzeige gekennzeichnet werden müssen, wenn sie unentgeltlich gebracht wurden. Das Gericht ging aber noch einen Schritt weiter: Dies gelte auch, „wenn der Beitrag aus Gefälligkeit Äußerungen kommerziellen Charakters mit ‚werblichem Überschuss‘...“ enthalte.

PR-Journal bemerkenswert neutral
Angenehm ist, dass das PR Journal, das dieses Urteil aufgreift, bemerkenswert neutral berichtet (http://pr-journal.de/nachrichten/branche/18227-sind-artikel-als-gegenleistung-fuer-anzeigen-jetzt-in-oesterreich-erlaubt.html). Journalisten unterschiedlichster Medien fallen dagegen aus allen Wolken. Die einen sprechen davon, dass damit Koppelungsgeschäften Tür und Tor geöffnet würden. Die anderen befürchten, dass Journalisten unter Generalverdacht ständen.

Und die deutsche Presse?
Wer das Buch „Gekaufte Journalisten: wie Politiker, Geheimdienste und Hochfinanz Deutschlands Massenmedien lenken“ von Udo Ulfkotte gelesen hat, könnte der Meinung sein, dass das Urteil aus Österreich lediglich die (auch in Deutschland) ersichtliche Realität spiegelt. Die deutsche Presse war denn auch bemerkenswert desinteressiert an dem OGH-Entscheid.