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Donnerstag, 30. Juni 2022

Keine Verbrennermotoren ab 2035

Die Umweltminister der EU-Länder haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der deutliche Einschränkungen für neue Autos mit Verbrenner vorsieht. Rund 20 Prozent der EU-CO2-Emissionen entstehen im Straßenverkehr, wie der liberale Abgeordnete Jan Huitema betonte. Die sogenannten CO2-Flottengrenzwerte für Autos und Transporter sollen ab 2035 auf null sinken - was bedeutet, dass die Neuwagen beim Fahren kein CO2 ausstoßen dürften.

Für herkömmlich betriebene neue Autos ist das dann das Aus. Schon zugelassene Fahrzeuge dürften weiter fahren. Zudem soll die EU-Kommission prüfen, ob es Ausnahmen für Verbrenner geben könnte, die mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Das EU-Parlament ist bei den Forderungen deutlicher und will ein De-facto-Verbrenner-Aus.

Der Beschluss ist Teil eines Klimaschutzpakets. Die Gesetze wurden von der EU-Kommission vorgeschlagen, um die Klima-Ziele einzuhalten, und können nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Dann können sie in Kraft treten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Einigung der EU-Länder: „Das ist das größte Klimaschutzpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiedet wurde.“ Quelle: www.merkur.de

Dienstag, 28. Juni 2022

Deutschland erweitert mit 15.000 Soldaten die Bundeswehr

Deutschland wird mit 15.000 Soldaten der Bundeswehr zu den erweiterten Nato-Eingreifkräften beitragen. Die Bundesregierung sei bereit, „eine Division zu stellen, sprich: 15.000 Soldatinnen und Soldaten“, sagte Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht kurz vor Beginn des Nato-Gipfels in Madrid. Dazu sollen nach ihren Angaben „circa 65 Flugzeuge und 20 Schiffe“ kommen.

„Die Nato muss stark sein, und das muss sich auch ausdrücken in den Zahlen der Soldatinnen und Soldaten“, fügte Lambrecht hinzu. Deutschland sei bereit, dazu einen Beitrag zu leisten. Die erweiterten Nato-Eingreifkräfte sollen insgesamt aus mehr als 300.000 Soldaten bestehen. Quelle: www.merkur.de

Donnerstag, 23. Juni 2022

Dieselskandal teuerster Schadenfall für Versicherung

Der Dieselskandal ist für die deutschen Rechtsschutzversicherer mit Prozesskosten von 1,4 Milliarden Euro teuerster Schadenfall aller Zeiten. Von der Aufdeckung des Skandals im Jahr 2015 bis Ende Mai haben demnach insgesamt 407.000 Autobesitzer über ihre Rechtsschutzversicherungen Klagen beziehungsweise außergerichtliche Forderungen gegen Autohersteller eingereicht, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte. Welche Autohersteller verklagt wurden, teilte der GDV nicht mit, doch dürfte sich ein großer Teil der Forderungen gegen VW gerichtet haben.

Dienstag, 21. Juni 2022

Geldwäsche zu bekämpfen

Maklerinnen und Makler haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, Geldwäsche zu bekämpfen. Das Problem: Vielen ist das nicht bewusst, weiß Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. Im Interview erklärt er, was zu tun ist – und was bei Verstößen droht. 

Pfefferminzia: Beim Thema Geldwäsche dürften viele Versicherungsmakler erstmal denken: Was hat das denn mit mir zu tun? Aber spätestens nach der Reform des Geldwäschegesetzes sind Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler dazu verpflichtet, den Staat bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu unterstützen. Haben die Vermittler diese Pflicht auf der Uhr?

Norman Wirth: Nein, leider nicht. Ich halte aktuell ja wieder viele Live-Vorträge, bei denen ich die Reaktionen der Zuhörerinnen und Zuhörer unmittelbar mitbekomme. Und wenn ich das Thema Geldwäschegesetz anspreche, sehe ich da regelmäßig eher fragende Augen. In der jüngsten Jahresumfrage des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, bei dem ich zum Vorstand gehöre, hatten wir im vergangenen Herbst gefragt, ob sich die Vermittler richtig aufgestellt sehen beim Thema Geldwäschegesetz. Da haben zwar zwei Drittel der Befragten, und das bei über 2.000 Teilnehmern, mit „Ja“ geantwortet. Aber das entsprechende Risikokonzept, das schriftlich vorhanden sein muss und einmal im Jahr überprüft werden müsste, hatten dann nur 30 Prozent parat. Da klaffen die Ergebnisse also deutlich auseinander. Es herrscht unbedingter Nachholbedarf in der Branche bei dem Thema. Quelle: www.pfefferminzia.de

Donnerstag, 16. Juni 2022

Pensionskassen: Renten-Chaos

Am Mittwoch ging es im Ständerat um unsere Renten. Die entscheidende Frage: Wie wird die Rentenlücke gefüllt, die mit der Senkung des Umwandlungssatzes entsteht? Das bleibt vorerst unbeantwortet. Denn die Sozialkommission muss nochmals über die Bücher.

12-Milliarden-Modell kommt auf den Prüfstand

Das Herzstück der Pensionskassen-Reform ist klar: Der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich des beruflichen Vorsorge (BVG) soll von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Doch will soll die damit drohende Rentenlücke geschlossen werden? An dieser Frage zermartern sich auch die Ständerätinnen und Ständeräte die Köpfe.

Zwar liegen verschiedene Varianten auf dem Tisch, doch so richtig überzeugen mag bisher kein. Der Sozialpartner-Kompromiss von Arbeitgeberverband und Gewerkschaften ist den Bürgerlichen des Teufels. Der vom Nationalrat beschlossene Rentenausgleich ist eine Schmalspurvariante, welche in einer Volksabstimmung akut absturzgefährdet ist.

Die ständerätliche Sozialkommission zimmerte deshalb einen eigenen Vorschlag, der sich aber als zu teuer herausstellte. Schliesslich wurde in den letzten Tagen eine neue Lösung aus dem Boden gestampft, welche FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) kurzfristig als Einzelantrag einbrachte. Er basiert auf dem Nationalratsmodell, soll aber etwas mehr kosten – rund 12 statt 9 Milliarden Franken.

Dieses Rentenausgleich-Chaos stoppt nun im Ständerat die Detailberatung über die BVG-Reform. Eine Reform, welche mehrere Redner bereits grundsätzlich in Frage stellen. «Die aktuelle Situation ist besser!», befand etwa FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH). Er stellte deshalb eine Ablehnung der Reform in der Schlussabstimmung in Aussicht.

Bis es soweit ist, wird es aber noch dauern. Angesichts der Herausforderungen, welche die Reform mit sich bringt, und auch angesichts einer neuen Ausgangslage – Stichwort Zinswende – soll die ständerätliche Sozialkommission nochmals über die Bücher. Die Ständerätinnen und Ständeräte hiessen einen Rückweisungsantrag von Mitte-Frau Isabelle Chassot (FR) nach einer mehrstündigen Diskussion mit 28 zu 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. 

Die Vorlage geht an die zuständige Kommission zurück mit dem Auftrag, das neue Ausgleichsmodell zu analysieren – «insbesondere die Auswirkungen auf den Kreis der Begünstigten und auf die Finanzierung des Zuschlags zur Altersrente».

Dienstag, 14. Juni 2022

Klimaschutz-Gesetz: Nein zu CO₂-Gesetz

Der Nationalrat stellt der Gletscher-Initiative konkrete Verminderungsziele und Etappenziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf «Netto Null» bis 2050 gegenüber. Hausbesitzer und die Wirtschaft will er dabei mit Förderprogrammen finanziell unterstützen.

Der Nationalrat hiess am Mittwoch mit 134 zu 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP und vereinzelt von der FDP. Ausgearbeitet hatte die Vorlage die Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N), als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative.

Der Nationalrat will statt auf ein Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen auf ein Rahmengesetz mit konkreten Etappenzielen in Zahlen setzen. Bund und Kantone sollen als Beispiel vorangehen auf dem Weg zu «Netto Null 2050».

Hausbesitzer, Verkehr und Industrie in der Pflicht

Als Verminderungsziel setzt der Nationalrat, dass bis 2040 die Emissionen gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen müssen. Erreicht werden soll dies so weit als möglich durch die Reduktion von Treibhausgas-Ausstoss im Inland. Verbleibende Emissionen sollen in Form von negativen Emissionen der Atmosphäre entzogen werden.

Bund und Kantone müssen spätestens bis 2050 Speicher für Kohlestoff im In- und Ausland bereitstellen, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Der Bundesrat kann Richtwerte festlegen für den Einsatz von Negativemissionstechnologien.

Mit Zwischenzielen nimmt der Nationalrat die Hausbesitzer, den Verkehr und die Industrie in die Pflicht. Der Sektor Gebäude muss seine Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken.

Die Industrie muss bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent hinbekommen und der Verkehr eine solche um 57 Prozent. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Industrie muss die Emissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent senken.

 

Donnerstag, 9. Juni 2022

Lockdowns in China bereiten Apple Probleme

Im Dow sackten Tech-Aktien wie Apple und Microsoft weiter ab. Apple-Aktien fielen mit einem Minus von 2,7 Prozent auf den tiefsten Stand seit Mitte Oktober. Sie waren am Vortag vom saudi-arabischen Ölkonzern Saudi Aramco als wertvollstes Unternehmen der Welt abgelöst worden. Der wichtige iPhone-Zulieferer Foxconn aus Taiwan musste die Produktion im chinesischen Shenzen aussetzen, weil China weitgehende Corona-Lockdowns verhängt ergriffen hat. Berichten zufolge soll auch der Apple-Zulieferer Unimicron die Produktion ausgesetzt haben. Quelle: cash