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Donnerstag, 27. November 2014

Michael Oehme erklärt das Phänomen des mobilen Musikkonsums


Spotify Family startet in Deutschland – und spiegelt die Nachfrage der Nation
 
Mit dem neuen Familientarif Spotify Family können bis zu fünf Nutzer unter einem gemeinsamen Abrechnungskonto den Musik-Streaming-Service Spotify Premium nutzen – zu einem vergünstigten Preis. Dementsprechend kann jede Person ihr individuelles Spotify-Premium-Abo, unabhängig von den anderen vier Usern, nutzen. Bei Spotify Family bleiben die Hör-Aktivitäten und algorithmischen Empfehlungen von der individuellen Spotify-Nutzung der jeweils anderen „Familienmitglieder“ unberührt. „Spotify hat sich mit diesem Konzept mal wieder selbst übertroffen“, so der PR-Experte Michael Oehme. „Das Unternehmen hat den Puls der Zeit getroffen, nämlich den mobilen Musikkonsum.“
Dabei erfolgt die monatliche Abrechnung aller Spotify Family-Abonnements nur über einen Nutzer, der wiederum bis zu vier weitere Spotify-Premium-Konten einrichten kann. Es können Spotify-Free-User oder neue Nutzer schnell und einfach hinzugefügt werden. Der Standard-Preis für den Hauptnutzer des Premium-Abos liegt bei 9,99 Euro pro Monat. Außerdem bietet das Unternehmen seit Mitte November Spotify Premium auch für Studenten zum ermäßigten Tarif von 4,99 Euro pro Monat an. Jeder weitere Account kostet fünf Euro. Bei Spotify Familiy zahlt der Hauptnutzer für seinen eigenen Account und den Premium-Account einer weiteren Person dann beispielsweise 14,99 Euro. Bei einem Hauptnutzer und maximal vier zusätzlichen Personen läge der monatliche Betrag also bei 29,99 Euro.
„Spotify Premium ist so erfolgreich, weil es Nutzern einen unkomplizierten und unbegrenzten Zugang zu all ihrer Lieblingsmusik bietet, auch offline“, so Oehme weiter. „Spotify Family hat entsprechend hohes Potential.“ Erst Anfang November hatte der Musik-Streaming-Service seine Erweiterung Spotify Connect an den Start gebracht, um die Spotify-App vom Smartphone oder Tablet aus zu steuern. Das Mobilgerät wird somit kurzerhand zur Fernbedienung. Bis dahin war das nur über viele Lautsprecher- und Heim-Audiosysteme möglich. „Spotify hat sich in kurzer Zeit fest am Markt etabliert und lässt seine Konkurrenten weitestgehend hinter sich“, wagt Michael Oehme einen Blick in die Zukunft.

Dienstag, 25. November 2014

Michael Oehme: WLAN statt Telefonzellen in NYC



Die Stadt New York will sich von seinen eingestaubten Telefonzellen trennen und diese durch neue WLAN-Hotspots ersetzen. Wenn alles nach Plan läuft, können Smartphone-Besitzer ab nächstem Jahr über eine kostenlose Drahtlosverbindung im Internet surfen. Laut „New York Times“ soll die Internetverbindung mehr als 20 Mal schneller sein als die gewöhnlich in der Stadt verfügbaren Leitungen. Die Kosten für den Aufbau der rund 10.000 Stationen dürften sich nach Schätzungen der Stadt auf knapp 200 Millionen Dollar belaufen. Die Finanzierung des Projekts soll über Werbemaßnahmen erfolgen.

Donnerstag, 20. November 2014

Michael Oehme: Streitthema Mindestlohn



Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird von Deutschlands führenden Volkswirten stark für das Einführen des Mindestlohns kritisiert. Der Vorwurf liegt schwer: Ihre Politik sei verantwortlich für die aktuelle Konjunkturflaute und schade der Wirtschaft. "Wir sehen hierfür vor allen Dingen geopolitische Herausforderungen, die Deutschland zum Teil auch sehr stark treffen", sagte Merkel bei der Übergabe des Jahresgutachtens der fünf Wirtschaftsweisen in Berlin. „Es ist nicht ganz trivial zu verstehen, wie ein Beschluss, der noch nicht in Kraft ist, jetzt schon die konjunkturelle Dämpfung hervorrufen kann", verteidigte sich Merkel.

Dienstag, 18. November 2014

Michael Oehme: Keine Strafzinsen auf Spareinlagen



Nein zum Negativzins: Bei Sparkassen wird es voraussichtlich keine Strafzinsen auf Spareinlagen geben
„Der Staat muss gewillt sein, mehr Anreize zum Sparen zu schaffen“, erklärt PR-Experte Michael Oehme. „Angesichts der niedrigen Zinsen sollten die Sparer mit guten Angeboten belohnt, nicht bestraft werden.“ Oehmes Hoffnungen scheinen sich zu erfüllen: Demnach wollen die Sparkassen in Deutschland keine Strafzinsen auf Spareinlagen einführen: Laut Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, wird es bei den Sparkassen keine Negativzinsen auf Sparguthaben geben. Dies bestätigte Fahrenschon der „Wirtschaftswoche“ in einem Interview. Jüngst hatte die Thüringer Skatbank Strafzinsen sehr hohe Guthaben im Millionenbereich eingeführt und damit gehörig für Aufsehen gesorgt. In diesem Zusammenhang hatte der Chefanlagestratege der Deutschen Bank, Asoka Wöhrmann, erklärt, negative Zinsen dürften bald keine Seltenheit mehr sein.
Die Deutsche Skatbank war Anfang November ins Kritikfeuer geraten, weil sie für Beträge auf Tagesgeldkonten von mehr als 500 000 Euro einen Minuszins von 0,25 Prozent verlangen. Dieser wird nach eigenen Angaben fällig, wenn die Gesamteinlagen des Kunden, unabhängig von der Anlageform, drei Millionen Euro überschreiten. Grundlage der Entscheidung war eine Einigung mit der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. „Aus Angst vor der schwachen Konjunktur und gefährlich niedriger Inflation hatte die Europäische Zentralbank den Leitzins auf das Rekordtief von 0,05 Prozent gesenkt. Außerdem verlangt die EZB einen Strafzins von 0,2 Prozent von Banken, die Geld bei ihr lagern“, erklärt Michael Oehme. Verbraucherschützer hatten bereits erklärt, sie rechneten nicht damit, dass Millionen Sparern Negativzinsen für ihre Guthaben bei Banken und Sparkassen drohen. Oehme weiß, warum: „Hinsichtlich der aktuellen Branchensituation können sich Banken aktuell keinen Vertrauensverlustes leisten. So einfach ist das seit der Finanzkrise nicht mehr.“
Viele Sparformen werfen wegen des Dauertiefs an Zinsen derzeit nur niedrige Zinsen ab, die noch unterhalb der Inflation liegen. In der Realität verlieren Sparer also Geld. Oehme rät Sparern daher, ihre Investments genau zu überdenken und im Vorfeld zu planen. „Der Negativzins sollte ein Warnzeichen für die Zukunft sein: Die Privatanleger müssen schließlich nicht für die Rettungspolitik der EZB büßen.“

Donnerstag, 13. November 2014

Michael Oehme: 3, 2, 1 – nicht meins



Ein Auto-Verkäufer, der seinen alten VW Passat bei eBay für 1 Euro Mindestgebot zur Versteigerung angeboten hat, muss 5250 Euro Schadensersatz bezahlen, da er die Auktion frühzeitig abgebrochen hat. Denn wer versteigert, muss auch bereit sein zu verkaufen – egal um welchen Preis. Ein Interessent hatte 555,55 Euro als Preisobergrenze geboten. Bis zum Abbruch der Auktion blieb es das höchste Gebot. Nun teilte der Besitzer des VW Passat dem Bieter mit, dass er außerhalb von eBay einen Käufer für das Fahrzeug gefunden habe, der 4200 Euro bezahlen würde. Aus diesem Grund habe er die Versteigerung beendet. Schließlich wurde der Wert des VW Passat auf 5250 Euro festgelegt und der verklagte Versteigerer muss diese Summe an den klagenden Bieter zahlen – abzüglich des einen Euro Mindestgebot.

Dienstag, 11. November 2014

Michael Oehme: BaFin soll nun die Kleinanleger schützen


Überall war sie präsent: Ob in den U-Bahnen und Bussen, im Fernsehen und per Post in zahlreichen bundesdeutschen Briefkästen: Werbung des Windparkbetreibers Prokon. Das zwischenzeitlich  insolvente Unternehmen versprach für seine Genussrechte eine Verzinsung von bis zu acht Prozent jährlich - und unzählige  Anleger investierten, ohne die damit verbundenen Risiken im zu kennen. Nun müssen sie um ihr Geld bangen.
Dazu kam es auch unter anderem, weil sich die Finanzaufsicht BaFin für viele Produkte des sogenannten grauen, also wenig regulierten Kapitalmarkts nicht als zuständig sah. Das will die Bundesregierung jetzt ändern und den Verbraucherschutz diesbezüglich zu einer primären  Aufgabe der Behörde machen. Kleinanleger sollen so zukünftig besser vor dubiosen Vermögensanlageangeboten geschützt werden. Ende Juli  legten der Bundesverbraucherminister Heiko Maas und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ihren Referentenentwurf für das anvisierte "Kleinanlegerschutzgesetz" vor.
Verbraucherschützer sowie auch Vertreter der Finanzbranche loben den Vorstoß: "Dieser Gesetzentwurf ist von außerordentlicher Tragweite, soll nun doch endlich der kollektive Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der Finanzaufsicht BaFin  gesetzlich ordentlich verankert werden", so laut Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments. Hierdurch könnten die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht und der Schutz der Anleger vor Vermögensschäden verbessert werden. Finanzexperte Wolf Brandes der Verbraucherzentrale Hessen, hält den Entwurf für so ideal, dass "der Gesetzgeber diese Regelung auf alle Produkte des grauen Kapitalmarkts zukünftig ausdehnen" sollte.
Eine wichtige Verbesserung ist es, so laut Verbraucherschützer Brandes, dass Beteiligungsprodukte mit Nachschusspflicht gar nicht mehr öffentlich vertrieben werden dürfen: "Wir halten das für einen guten Weg, Produkte nicht ganz zu verbieten, aber diese nicht mehr offen zu bewerben zu dürfen." Im Rahmen einer Privatplatzierung könnten sich dann die Anleger weiterhin in diese Produkte beteiligen, die sich entsprechend mit den Risiken auskennen.
Einen Kritikpunkt an dem Papier findet Brandes natürlich dennoch: "Dass Verbraucher künftig ein Vermögensanlagen-Informationsblatt unterschreiben sollen, halten wir nicht für sinnvoll." Vielleicht  werde dadurch nur der Vermittler aus der Haftung entlassen, ohne dass wirklich sichergestellt ist, dass der Verbraucher den Text überhaupt verstanden hat. "Das Informationsblatt darf seiner