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Dienstag, 29. Juni 2021

Sydney macht dicht

Sydney – Behörden im australischen Sydney haben für mehrere zentrale Stadtteile einen einwöchigen Lockdown gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhängt. „Das soll sicherstellen, dass wir keine Übertragungsketten übersehen haben“, sagte die Regierungschefin des Bundesstaates New South Wales, Gladys Berejiklian, heute.

Vergangene Woche war ein neuer Infektionsherd in der australischen Metropole aufgetreten, befürchtet wird eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Delta-Variante des Virus. Ein Großteil der fünf Millionen Einwohner von Sydney durfte bereits seit vorgestern die Stadt nicht mehr verlassen, um eine Verbreitung des Virus in andere Gebiete zu verhindern. Die Regelung wurde bis nächsten Freitag verlängert. Der jüngste Ausbruch geht auf einen Fahrdienst zurück, der vor rund zwei Wochen die Besatzung eines Flugzeuges in ein Quarantäne-Hotel brachte. Die Behörden haben seither 65 Coronafälle registriert. Quelle: aerzteblatt

Donnerstag, 24. Juni 2021

Ermittlungsverfahren gegen Apple

Die deutsche Wettbewerbsaufsicht hat ein Ermittlungsverfahren gegen Apple wegen seines iOS-Betriebssystems eingeleitet. Die Behörde teilte mit, sie habe verschiedene Beschwerden über „potenziell wettbewerbswidrige Praktiken“ von Apple erhalten. Untersucht wird, ob der US-Technologieriese mit dem Betriebssystem seiner iPhone-Smartphones den freien Wettbewerb seiner Konkurrenten behindert. Facebook, Amazon und Google wurden alle zuvor auf ihre Praktiken in den Bereichen Wettbewerb und Datenschutz überprüft. Apple sieht sich derzeit in der Europäischen Union mit mehreren Wettbewerbsfällen konfrontiert, wo vorgeworfen wird, den Technologiemarkt unfair zu beherrschen.

Dienstag, 22. Juni 2021

Special Olympics World Games finden in der Schweiz statt

Die World Winter Games 2029 für Menschen mit Beeinträchtigung finden in der Schweiz statt. Dies hat Special Olympics International offiziell bekannt gegeben, wie die Stadt Chur mitteilt. Im März 2029 werden 2500 Athletinnen und Athleten aus mehr als 100 Ländern in neun Sportarten antreten. Die Wettkämpfe werden im Kanton Graubünden durchgeführt, wie es in der Mitteilung heisst.

Demnach werden in Chur die Hallensportarten Unihockey, Floor Hockey, Short Track und Eiskunstlauf organisiert. In Arosa finden die Wettkämpfe Ski Alpin und Snowboard und in der Lenzerheide die Wettkämpfe Langlauf, Schneeschuhlauf und Tanzsport statt. Die Eröffnungsfeier wird im Stadion Letzigrund in Zürich und die Schlussfeier in Chur durchgeführt.

Die nächsten Schritte – Finanzierung und Organisation

Das Budget der World Games beträgt 38 Millionen Franken. 75 Prozent der Gesamtkosten sollen von Bund, den Kantonen Graubünden und Zürich, den Städten Chur und Zürich, sowie den Gemeinden Arosa und Vaz/Obervaz (Lenzerheide) getragen werden.

Die politischen Prozesse dazu laufen bereits seit Mitte 2020 und die Entscheidungen bei allen Partnern werden bis Sommer 2022 vorliegen, wie es in der Mitteilung heisst. In der Stadt Chur muss der Beitrag in einer Volksabstimmung im Frühling 2022 genehmigt werden.

Die ganze Schweiz ist involvier

Eine Spezialität der Special Olympics World Games ist das «Host Town»-Programm, das in der Woche vor der Eröffnung stattfindet. Die Teams aus den über 100 Ländern werden sich dazu in alle Kantone verteilen und die Schweiz, ihr Klima, ihre Kultur und ihre Menschen kennenlernen. So sollen Menschen aus allen Landesregionen Teil der Spiele werden, teilt die Stadt Chur mit. Quelle:  suedostschweiz.ch










Donnerstag, 17. Juni 2021

Indischer Virus heißt nun Delta

Griechische Buchstaben statt Entdeckungsort: Die WHO will die Varianten des Coronavirus umbenennen. So soll die Stigmatisierung einzelner Länder vermieden werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat beschlossen, Varianten des Coronavirus nach dem griechischen Alphabet zu benennen. Wie die WHO bekannt gab, sollen die Mutationen in der Reihenfolge ihrer Entdeckung umbenannt werden.

So heißt die sogenannte britische Variante B.1.1.7 nun Alpha, die erstmals in Südafrika entdeckte Mutante B.1.351 wird zu Beta, die brasilianische Variante P.1 zu Gamma. Bei der sogenannten indischen Variante B.1.617 wird unterschieden zwischen der besorgniserregenden Variante B.1.617.2, die zu Delta wird, und der Variante B.1.617.1, die derzeit als "von Interesse" eingestuft wird - sie heißt nun Kappa.  

Sorge vor Stigmatisierung 

Die wissenschaftlichen Bezeichnungen hätten ihre Vorteile, seien aber schwer auszusprechen und zu behalten, und daher anfällig für eine falsche Wiedergabe, erklärte die WHO in Genf. "Deshalb benennen die Leute die Varianten oft nach dem Ort, wo sie entdeckt wurden, was stigmatisierend und diskriminierend ist."

Um dies zu verhindern und die öffentliche Kommunikation zu erleichtern, ermutige die WHO nationale Behörden, Medien und andere, die neuen Namen zu übernehmen. Quelle: tagesschau.de

Dienstag, 15. Juni 2021

„Diversity Visa" Gewinner reichen Klage gegen US-Regierung ein

Tausende von US-Gewinnern von „Diversity Visa“ aus der ganzen Welt haben eine Klage gegen die Biden-Regierung eingereicht, weil sie befürchten, dass sie die Chance verlieren, nach Amerika zu ziehen, nachdem ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre Visumanträge aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht priorisiert werden. In einer auf Twitter veröffentlichten Erklärung kündigte Curtis Morrison, ein Anwalt, der die Kläger vertritt, die Klage an und behauptete, die Klage sei im Namen von mehr als 24.000 Personen mit Sitz in 141 verschiedenen Ländern eingereicht worden. 

„Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für unsere 24.089 #GoodluckvBiden-Kläger beim District Court for District of Columbia Beschwerde eingereicht haben“, sagte er. Die Klage kommt, da Tausende von Gewinnern des Diversity-Visums 2021 befürchten, dass sie aufgrund der Weigerung der USA, ihre befristeten Visumanträge zu bearbeiten, eine möglicherweise einmalige Chance verlieren, ein Leben in Amerika aufzubauen. Jedes Jahr vergeben die USA im Rahmen ihres Diversity-Visa-Lotterieprogramms bis zu 55.000 Green Cards an Einwanderer aus Ländern der ganzen Welt, um die Vielfalt in den USA zu fördern.

Dienstag, 8. Juni 2021

Deshalb gibt es die Lex Koller

Die Immobilienpreise explodieren. Trotzdem ermöglichen willfährige Beamte reichen Ausländern den Kauf von Häusern, obwohl das nicht erlaubt wäre. Notfalls muss das Volk den Missstand stoppen.

Unzählige Schweizer Familien möchten gern ein Eigenheim kaufen, aber können es sich nicht mehr leisten: Die Immobilienpreise sind explodiert – innert zehn Jahren sind Wohnungen 22 Prozent teurer geworden, Einfamilienhäuser gar 34 Prozent!

Kein Wunder: Es gibt immer mehr Menschen, aber immer noch gleich viel Bauland.

Deshalb gibt es die Lex Koller. Gemäss diesem Gesetz dürfen Ausländer, die nicht in der Schweiz leben, nur eingeschränkt Immobilien erwerben: als Feriendomizil ein einziges Objekt auf maximal 1000 Quadratmetern Land mit maximal 200 Quadratmetern Wohnfläche.

Weil Häuser und Wohnungen in der Schweiz für die Millionäre und Milliardäre dieser Welt eine attraktive und sichere Wertanlage wären, würden die Preise ohne diese Einschränkungen noch viel stärker steigen.

Diese Woche hat Blick-Reporter Flavio Razzino enthüllt, dass die Lex Koller im Kanton Bern reihenweise umgangen wird. Die superreichen Ausländer müssen dafür nicht mal kriminelle Energie aufbringen – sie finden willfährige Beamte, die beide Augen zudrücken!

Razzinos Beispiele: In Gstaad besitzt ein omanischer Scheich eine Villa auf einem Grundstück, das doppelt so gross ist wie erlaubt – mit dem Segen der Behörden. In Grindelwald baut eine holländische Millionärin eine (ebenfalls zu grosse) Villa, obwohl sie in derselben Strasse bereits eine Wohnung besitzt. In Brienz gibt ein russischer Milliardär an, seine 580-Quadratmeter-Villa verfüge bloss über 197 Quadratmeter Wohnfläche – und kommt damit durch: Die Behörden überprüfen die Angaben nicht ...

Wenn willfährige Regierungsstatthalter oder Gemeindepräsidenten reichen Ausländer ermöglichen wollen, mehr Immobilien zu kaufen, als es das geltende Recht vorsieht, dann sollen sie sich bitte schön weder dumm stellen noch beide Augen zudrücken – sondern offen und ehrlich dazu stehen. Dann sollen sie aber die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erst darüber abstimmen lassen, ob auch sie das Gesetz ändern möchten.

Genau das will jetzt die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (59) – aber in die umgekehrte Richtung: Falls der Missbrauch nicht subito ein Ende findet, will sie die Lex Koller per Volksinitiative verschärfen. «Damit nicht ausländisches Kapital einheimisches verdrängt und alles teurer macht», wie sie sagt.

Wir werden ja sehen, was die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizern will: willfährige Beamte, die sich vor Milliardären in den Staub werfen – oder harte Gesetze, die endlich eingehalten werden. Quelle: blick.ch











Donnerstag, 3. Juni 2021

Betrug mit Corona-Schnelltests

Kostenlose Corona-Schnelltests für alle haben angeblich einige dazu verleitet, zu betrügen. In den letzten Wochen sind in Berlin immer mehr Schnelltestzentren aus dem Boden geschossen: neben Einkaufszentren, auf Parkplätzen, bei Friseuren, in Wettbüros und in Shisha-Bars, die bis vor kurzem wegen der Sperrung geschlossen worden waren. Warum? Weil mit Tests viel Geld verdient werden kann – und das haben Kriminelle offenbar für sich entdeckt.  

Laut einem Bericht der regionalen Rundfunkanstalten NDR und WDR sowie der Süddeutschen Zeitung müssen die Betreiber von Testzentren nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben, um eine Erstattung zu erhalten. Die Zentren senden lediglich einer Vereinigung von Kassenärztlichen Vereinigungen die Anzahl der Tests, die sie angeblich durchgeführt haben, um sie aus der Staatskasse zu erstatten – in Höhe von 18 € pro Test. Das Geld wird über die jeweiligen Verbände in den Bundesländern verteilt.

 

Das deutsche Gesundheitsministerium verbietet die Übermittlung von Informationen, mit denen getestete Personen identifiziert werden können, so dass es unmöglich ist, die Anzahl der von Zentren eingereichten Tests zu überprüfen. Fast ebenso wenig Aufwand ist erforderlich, um ein Testzentrum zu eröffnen. Ein Online-Kurs zur Durchführung von Tests genügt.

Dienstag, 1. Juni 2021

Vonovia und Deutsche Wohnen wollen fusionieren

Vonovia will Deutsche Wohnen übernehmen. Die Immobilienkonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen wollen fusionieren. Durch den Zusammenschluss würde Europas grösster Wohnimmobilienkonzern mit einer Marktkapitalisierung von 45 Mrd. Euro entstehen.

Das fusionierte Unternehmen, das als Vonovia SE firmieren und seinen Sitz in Bochum haben soll, wird über einen Bestand von mehr als 500.000 Wohnungen mit einem kombinierten Immobilienwert in Höhe von knapp 90 Mrd. Euro verfügen. Vonovia gehören rund 415.000 Wohnungen vor allem in Deutschland, aber auch in Schweden und Österreich. Der Portfoliowert liegt bei ca. 59 Mrd. Euro. Die Deutsche Wohnen mit Sitz in Berlin hält knapp 157.500 Wohn- und Gewerbeeinheiten, drei Viertel davon befinden sich in Berlin.

Vonovia bietet den Aktionären der Deutsche Wohnen insgesamt 53,03 Euro/Aktie, was einer Prämie von knapp 18% auf den Schlusskurs der Deutsche-Wohnen-Aktie vom 21. Mai 2021 und von 25% auf Basis des gewichteten Durchschnittskurses der letzten drei Monate entspricht. Das Angebot bewertet die Immobiliengesellschaft mit 18 Mrd. Euro.

Es ist das mittlerweile dritte Mal, dass Vonovia die Deutsche Wohnen übernehmen will. Zuletzt war vor fünf Jahren eine Übernahme am Widerstand der Deutsche Wohnen gescheitert. Nun aber unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Immobilienfirma das Angebot. Michael Zahn, CEO der Deutsche Wohnen, soll zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Philip Grosse, CFO der Deutsche Wohnen, zum Finanzvorstand der Vonovia bestellt werden. Quelle: immobilienbusiness.ch