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Donnerstag, 31. Juli 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme: Deutschlands Gründer innovativer denn je



Mehr als jeder zweite Existenzgründer hierzulande hat 2014  eine eigene Geschäftsidee verwirklicht. Die Existenzgründer in Deutschland gehen an erfolgversprechendere Projekte ran, wesentlich öfter,  als noch vor einigen Jahren. Letztes Jahr startete erstmals mehr als die Hälfte aller Gründer, um mit dem Schritt in die  Selbständigkeit eine explizite Geschäftsidee zu verwirklichen.  Im Jahr 2012 waren es noch 47 Prozent und 2011 nur 35 Prozent der Gründer, die ihre eigene Geschäftsidee umsetzten. Damit gingen die Gründer 2013 nun sehr durchdacht an ihre Existenzgründung heran.
Außerdem wurden es 2013 mit 11 % fast drei Mal so viele Gründer, die überregionale Marktneuheiten mit an den Start brachten als noch in 2009. Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe, erläuterte  den hohen Innovationsgrad in der Startup-Szene wie folgt: „Deutschlands Gründer setzen vermehrt Ideen in neue Angebote um, sie suchen ihre Chance auf nachhaltigen Erfolg - das sind wirklich gute Nachrichten. Gründer - vor allem technologisch innovative - sind eine extrem wichtige Triebfeder für die stete und notwendige Erneuerung unserer Volkswirtschaft.“ Nie zuvor waren Existenzgründer aus Deutschland so findig wie im letzten Jahr.

Dienstag, 29. Juli 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme : Ebay und der Datenraub



Kunden sollten neue Passwörter anlegen. Paypal nicht betroffen.
Auch vor dem Online-Marktplatz Ebay machen Datendiebe nicht halt, auch der größte Flohmarkt im Internet  hat offenbar nun ein größeres Sicherheitsproblem. Angreifer hätten sich jüngst Zugang zum internen Firmennetz verschafft und möglicherweise Nutzerdaten erhalten, so teilte das US-Unternehmen  letzte Woche mit. Alle Nutzer wurden bereits aufgefordert, ihre Passwörter zu ändern.
Die raffinierten Datendiebe hätten  sich in diesem Fall in Mitarbeiterzugänge eingewählt und so Zugriff auf Namen, Geburtsdaten und Adressen von Ebay-Usern erhalten. Das Datenleck soll bereits Ende März  und Anfang April bestanden haben, wurde aber erst im Mai entdeckt. Ebay arbeitet mit den US-Behörden zusammen, um den Fall aufzuklären.
Bankdaten seien aber wahrscheinlich nicht betroffen. Tests hätten außerdem ergeben, dass nach dem Datenklau bisher kein Missbrauchr mit Kundenkonten betrieben worden sei. Ebay versicherte außerdem, die Datensätze der Konzerntochter Paypal seien auf separaten Systemen gespeichert. Paypal ist ein sehr populäres Bezahlsystem, das Zugriff auf Bankkonten hat.
Ebay dürfte mit einer der renommiertesten Internetkonzerne sein, die einen Diebstahl von Kundendaten eingestehen müssen. Immerhin hat der Konzern satte  145 Millionen Kunden in seiner Kartei. Die Aktie verlor nach Bekanntgabe zum Handelsstart erst einmal deutlich, erholte sich aber schnell wieder.
Der Datenklau folgt einer ganzen Reihe ähnlicher Fälle in jüngster Vergangenheit. Unter anderem war der US-Händler Target betroffen. Außerdem waren die Zugangsdaten von 18 Millionen E-Mail-Konten erst Anfang dieses Jahres geknackt worden. Bei dem Fall, der im Frühjahr öffentlich wurde, hatten sich scheinbar Hacker aus dem Baltikum die Daten besorgt, um möglicherweise Spam-Mails darüber verschicken zu können. Auch eine Sicherheitslücke in einer Software, die die meisten Websites nutzen, sorgte jüngst  für Schlagzeilen: Wegen des "Heartbleed" genannten Fehlers hätten Hacker vierundzwanzig Monate lang theoretisch Passwörter abfangen können.

Donnerstag, 24. Juli 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme: Googles bereitgestellte Löschanträge



User können sich nun bereits seit einigen Wochen an den Konzern wenden, um Suchergebnisse löschen zu lassen. Aber wer bitte im Unternehmen trifft am Ende die Entscheidung?
Nur einige Wochen nach dem überraschenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessen im Netz hat der Internetkonzern Google daraufhin ein Formular online gestellt, mit dem betroffene Personen für sich oder auch andere beantragen können, dass der Verweis auf eine spezielle Information gelöscht wird. Datenschützer begrüßten den Vorstoß von Google, äußerten im gleichen Atemzug aber Kritik an der Umsetzung. Definitiv unklar bleibt weiterhin, wer im Unternehmen denn letztlich über die Löschung entscheiden wird.
Auf der Internetseite verspricht das Mega-Unternehmen, es werde „jede eingehende Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“. Google macht darüber hinaus auch klar deutlich, dass man das Formular bitte als einen ersten Schritt bewertet: „In den nächsten Monaten werden wir sehr eng mit Datenschutzbehörden und weiteren Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen dementsprechend verbessern.“
Diese angekündigten Maßnahmen sind nach Ansicht von Datenschützern auch dringend nötig. So hat Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar, der für Google in Deutschland zuständig ist, unter anderem bedauert, dass Google das Angebot abgelehnt habe, vorab mit ihm über nötige Schritte zur Umsetzung des Urteils zu beratschlagen. Denn Caspar stört sich – wie auch sein schleswig-holsteinischer Kollege Thilo Weichert – zum Beispiel daran, dass Google zur Feststellung der Identität die Antragsteller fordert, Personalausweis oder Führerschein einzuscannen und dem Antrag zum Absenden anzuhängen. Diese Dokumente enthielten mehrfach Informationen, die Google eigentlich überhaupt nichts angingen, so laut Weichert. Erste Wahl wäre aus seiner Sicht der neue Personalausweis, der allein eine datensparsame Möglichkeit bietet, seine Identität nachzuweisen. Caspar sagte, die automatisierte Speicherung des Dokumentes z. B. Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei „nach dem Personalausweisgesetz gar nicht zulässig“. Er kritisierte außerdem, dass Google in dem Formular nicht deutlich angebe, wie lange die eingetragenen Daten denn gespeichert würden. Google müsse hier daher dringend „unverzüglich nachbessern“.
Doch außer diesen eher formalen Schwächen der Umsetzung zeichnet sich ein weit größeres Problem ab. Denn zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, wer im Unternehmen letztlich über die Löschanträge entscheiden wird. In dem EuGH-Urteil ist das leider nicht geregelt. In der Unionsfraktion hingegen wurde nach dem Urteil der Vorschlag gemacht, eine extra dafür zu bildende Schlichtungsstelle ins Leben zu rufen. Eine solche Institution, sagte ein Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, könnte eine Aufsichtsbehörde allerdings nur ergänzen, nicht gänzlich ersetzen.
Google machte bisher leider keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung dieser Anträge dauern kann und wie viele Mitarbeiter nur dafür auch abgestellt werden können.
Der Konzern hat bereits vorher einige tausend Anfragen auf Löschung erhalten, sagte jüngst ein Sprecher, ein Großteil, 40 Prozent, aus Deutschland, gefolgt von Großbritannien sowie Spanien.

Dienstag, 22. Juli 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme: Kundenservice über Soziale Medien nutzt bereits jeder Siebte



Social Media werden nun auch für den Kundenservice von Unternehmen immer wichtiger. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur ServiceRating gibt rund jeder siebte (15 Prozent) Internetnutzer in Deutschland an, bereits Servicedienstleister über deren Social Facebook & Co. Kanäle kontaktiert zu haben. Ganz besonders beliebt ist dieser Weg des Kontaktes  zum Kundendienst  bei den jüngeren Usern: Unter den 18 bis 24-Jährigen ist es sogar fast jeder Dritte (29 Prozent), bei den 25 bis 34-Jährigen immerhin noch rund jeder Fünfte (22 Prozent), der in der Vergangenheit soziale Medien als Kontaktkanal genutzt hat. Die Mehrheit der User (61 Prozent) ist allerdings der Ansicht, dass Unternehmen nicht unbedingt in einem sozialen Netzwerk vertreten und bei Servicefragen darüber erreichbar sein müssen. Für 39 Prozent der Befragten ist es jedoch ein Muss. Dies belegen  die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von ServiceRating im Zuge des Wettbewerbs „Top Service Deutschland“, für die 1.017 Internetnutzer im Zeitraum vom im Mai diesen Jahres befragt wurden.

Donnerstag, 17. Juli 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme: Euro der Reichtum beginnt ab 261.000 Euro Vermögen


Unternehmer, Wohneigentum, älter als 50 Jahre – wer diese Kriterien erfüllt, hat gute Chancen, zu den oberen zehn Prozent der Gesellschaft zu gehören. Und wer nach Abzug seiner Verbindlichkeiten noch über Sach- und Finanzwerte von mindestens 261 000 Euro verfügt, der gehört auch dazu. Diese Voraussetzungen  bilden den  Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) die Schwelle, von der an man in Deutschland, gemessen am „soll und haben“, zumindest  90 Prozent der Gesellschaft übertrifft. Um allerdings dann  mit dem Durchschnitt der oberen zehn Prozent mitzuhalten, braucht man allerdings schon wieder ein Vermögen von mindestens 639 000 Euro.
Neun von zehn wohlhabenden Menschen besitzen eigene vier Wände, hingegen gilt das im Durchschnitt nur für 40 Prozent der Deutschen.
Der Anteil derjenigen, die ihre Immobilienkredite bereits getilgt und ihr berufliches Lebenswerk endlich gesichert haben, wächst mit zunehmendem Alter. Auch diese Tatsache spiegelt sich in der Altersstruktur der oberen zehn Prozent wieder: Knapp drei Viertel von ihnen sind mindestens 50 Jahre alt, 40 Prozent haben bereits  das Renteneintrittsalter überschritten.
Vermögen und Einkommen sind indes zwei verschiedene Aspekte, wie nicht nur die Wohlhabenden wissen. 40 Prozent der besonders Vermögenden haben zugleich auch ein Spitzeneinkommen.