Baugeld ist so günstig wie nie,
Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung gibt es momentan für gut zwei Prozent.
Leider sind die meisten Hauskäufer in teuren Verträgen gefangen, doch oft lässt sich das nun ändern.
Satte
70 Prozent der Verträge wiesen jeweils Mängel
bei der Belehrung auf, bei gut einem Drittel waren diese gravierend. Wenigstens
bei den Verträgen mit gravierenden Fehlern sei die Erfolgsquote sehr hoch
gewesen. So war selbst er überrascht, wie viele Banken sich dann doch auf einen
Vergleich eingelassen haben.
Dieser
Weg der Umschuldung kommt eventuell für Kreditnehmer in Frage, die erst seit
Ende 2002 ein Darlehen aufgenommen haben. Denn seither schreibt der Gesetzgeber
ganz genau vor, wie denn Verbraucher über einen Widerruf des Vertrages zu
informieren sind.
Diese
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung
wurden bereits sieben Mal geändert, so dass viele Banken mit ihren Formularen
gar nicht hinterherkamen. 2010 wurde wieder etwas mehr Klarheit vom Gesetzgeber
geschaffen, so dass die Chancen für eine Gratis-Umschuldung bei Verträgen der letzten
drei Jahre niedriger sind.
Zugute
kommt den Kreditnehmern auch der Umstand, dass Verbrauchschutzrechte nun
mal als Ewigkeitsrechte formuliert sind, es also keine hier Verjährung gibt.
Von den Fehlern der Banken können also auch die Kunden profitieren, die ihren
Vertrag bereits vor Jahren gekündigt haben, z. B. weil sie scheidungsbedingt
ihre Immobilie verkaufen mussten.
Beweist
sich, dass die inaktiven Verträge fehlerhaft waren, muss die Bank auch diesen
Kunden im Zweifel die Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten.
Oft
fehlen entscheidende Hinweise
In
den meisten Fällen hatten Banken und Sparkassen in den Belehrungen nicht genau
über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Oft wurden Formulierungen wie
"frühestens" verwendet, oder die Geldgeber vermitteln den Eindruck,
die Frist beginne schon mit der Abgabe des Vertragsangebots. Tatsächlich
startet sie aber erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist, und das hätte
deutlich gemacht werden müssen.
Meistens
fehlen in den Verträgen auch entscheidende Hinweise, insbesondere zu den
Rechtsfolgen eines Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende
Formulierungen, die für den Kreditnehmer absolut verwirrend und völlig unverständlich
sind, und damit nicht dem vom Gesetz geforderten Deutlichkeitsgebot genügen. Die
Sparkassen Gruppe waren bei den
Formfehlern ganz vorn mit dabei.
Danke für die diesen tollen Hinweis, wir haben die Unterlagen zu zwei Baufinanzierungen gleich zur Prüfung gegeben. Ergebnis steht noch aus!
AntwortenLöschenDa sieht man mal was die Banken so verdienen!
AntwortenLöschenWir haben auch gleich unseren Berater bei der Bank gefragt. Erst einmal volles Unverständnis. Erst bei mehrmaligem Nachfassen kam der auch auf die Idee, man könne ggf. umfinanzieren ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Da sind wir gerade bei
AntwortenLöschenAch, dass ist ja interessant. Werde ich auch gleich mal in Angriff nehmen. Gibt es denn schon ein Ergebnis bei Euch?
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