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Donnerstag, 24. Juli 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme: Googles bereitgestellte Löschanträge



User können sich nun bereits seit einigen Wochen an den Konzern wenden, um Suchergebnisse löschen zu lassen. Aber wer bitte im Unternehmen trifft am Ende die Entscheidung?
Nur einige Wochen nach dem überraschenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessen im Netz hat der Internetkonzern Google daraufhin ein Formular online gestellt, mit dem betroffene Personen für sich oder auch andere beantragen können, dass der Verweis auf eine spezielle Information gelöscht wird. Datenschützer begrüßten den Vorstoß von Google, äußerten im gleichen Atemzug aber Kritik an der Umsetzung. Definitiv unklar bleibt weiterhin, wer im Unternehmen denn letztlich über die Löschung entscheiden wird.
Auf der Internetseite verspricht das Mega-Unternehmen, es werde „jede eingehende Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“. Google macht darüber hinaus auch klar deutlich, dass man das Formular bitte als einen ersten Schritt bewertet: „In den nächsten Monaten werden wir sehr eng mit Datenschutzbehörden und weiteren Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen dementsprechend verbessern.“
Diese angekündigten Maßnahmen sind nach Ansicht von Datenschützern auch dringend nötig. So hat Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar, der für Google in Deutschland zuständig ist, unter anderem bedauert, dass Google das Angebot abgelehnt habe, vorab mit ihm über nötige Schritte zur Umsetzung des Urteils zu beratschlagen. Denn Caspar stört sich – wie auch sein schleswig-holsteinischer Kollege Thilo Weichert – zum Beispiel daran, dass Google zur Feststellung der Identität die Antragsteller fordert, Personalausweis oder Führerschein einzuscannen und dem Antrag zum Absenden anzuhängen. Diese Dokumente enthielten mehrfach Informationen, die Google eigentlich überhaupt nichts angingen, so laut Weichert. Erste Wahl wäre aus seiner Sicht der neue Personalausweis, der allein eine datensparsame Möglichkeit bietet, seine Identität nachzuweisen. Caspar sagte, die automatisierte Speicherung des Dokumentes z. B. Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei „nach dem Personalausweisgesetz gar nicht zulässig“. Er kritisierte außerdem, dass Google in dem Formular nicht deutlich angebe, wie lange die eingetragenen Daten denn gespeichert würden. Google müsse hier daher dringend „unverzüglich nachbessern“.
Doch außer diesen eher formalen Schwächen der Umsetzung zeichnet sich ein weit größeres Problem ab. Denn zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, wer im Unternehmen letztlich über die Löschanträge entscheiden wird. In dem EuGH-Urteil ist das leider nicht geregelt. In der Unionsfraktion hingegen wurde nach dem Urteil der Vorschlag gemacht, eine extra dafür zu bildende Schlichtungsstelle ins Leben zu rufen. Eine solche Institution, sagte ein Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, könnte eine Aufsichtsbehörde allerdings nur ergänzen, nicht gänzlich ersetzen.
Google machte bisher leider keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung dieser Anträge dauern kann und wie viele Mitarbeiter nur dafür auch abgestellt werden können.
Der Konzern hat bereits vorher einige tausend Anfragen auf Löschung erhalten, sagte jüngst ein Sprecher, ein Großteil, 40 Prozent, aus Deutschland, gefolgt von Großbritannien sowie Spanien.

2 Kommentare:

  1. Meiner eigenen Erfahrung nach werden die Anträge nach einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen immer mit der selben Begründung abgelehnt:
    Wir haben Ihr Anliegen sorgfältig geprüft und uns entschieden, vorerst keine Maßnahmen zu ergreifen......Wir bitten um Ihr Verständnis......Sollten Sie mit der Entscheidung von Google nicht einverstanden sein, besteht unter Umständen für Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden....

    Das ist doch ein Witz!!!!

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  2. Das Versäumnis, schon während der Entstehungsphase des World Wide Web, jedermann die Möglichkeit einzuräumen, anonym oder über Pseudonym, beliebig Lügen zu verbreiten, ohne belangt zu werden, werden die wohl nie mehr in den Griff bekommen. Sogar bei einer anonymen Anzeige bei der Polizei muss erst geprüft werden, ob die Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen, bevor jemand angeklagt oder verurteilt wird. Dieses logische Gesetzt ist doch völlig außer Kraft im Netz. Nicht einmal die erschreckende Selbstmordrate der Jugendlichen lässt die Gesetzgeber hier endlich handeln. Das Netz ist eine Waffe ohne erforderlichen Waffenschein.

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