Maklerinnen und Makler haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, Geldwäsche zu bekämpfen. Das Problem: Vielen ist das nicht bewusst, weiß Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. Im Interview erklärt er, was zu tun ist – und was bei Verstößen droht.
Pfefferminzia: Beim Thema Geldwäsche dürften viele Versicherungsmakler erstmal denken: Was hat das denn mit mir zu tun? Aber spätestens nach der Reform des Geldwäschegesetzes sind Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler dazu verpflichtet, den Staat bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu unterstützen. Haben die Vermittler diese Pflicht auf der Uhr?
Norman Wirth: Nein, leider nicht. Ich halte aktuell ja
wieder viele Live-Vorträge, bei denen ich die Reaktionen der
Zuhörerinnen und Zuhörer unmittelbar mitbekomme. Und wenn ich das Thema
Geldwäschegesetz anspreche, sehe ich da regelmäßig eher fragende Augen.
In der jüngsten Jahresumfrage des Bundesverband Finanzdienstleistung
AfW, bei dem ich zum Vorstand gehöre, hatten wir im vergangenen Herbst
gefragt, ob sich die Vermittler richtig aufgestellt sehen beim Thema
Geldwäschegesetz. Da haben zwar zwei Drittel der Befragten, und das bei
über 2.000 Teilnehmern, mit „Ja“ geantwortet. Aber das entsprechende
Risikokonzept, das schriftlich vorhanden sein muss und einmal im Jahr
überprüft werden müsste, hatten dann nur 30 Prozent parat. Da klaffen
die Ergebnisse also deutlich auseinander. Es herrscht unbedingter
Nachholbedarf in der Branche bei dem Thema. Quelle: www.pfefferminzia.de
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