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Dienstag, 7. September 2021

Neue EU-Verordnung für Leuchtmittel

Die Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchtmittel kehrt zur Klasseneinteilung A bis G zurück. Die Anforderungen zum Erreichen der höchsten Energieeffizienz-Klassen A und B sind hoch und bieten somit Anreize für Hersteller, ihre Produkte noch energiesparender zu gestalten. Eine neue Produktdatenbank soll bessere Orientierung vor dem Kauf bieten. Seit 1998 gibt es eine EU-Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte und Lampen. Durch die Weiterentwicklung der Technik war die Mehrzahl der Produkte in den 2000-er Jahren in den besseren Energieklassen zu finden; Unterschiede waren dadurch für Verbraucher*innen zunehmend schwerer zu erkennen. Dies führte schon einmal zu einer Neueinteilung der Klassengrenzen. Nachdem die Energieeffizienz in den vergangenen Jahren bei vielen Produktgruppen weiter gestiegen war, wurde eine erneute Änderung erforderlich. Bei mehreren Produktgruppen, wie Fernseher und Kühlschränke, erfolgte dies zum 1. März 2021.

Nun wird aufgrund einer neuen EU-Verordnung zum 1. September 2021 auch die Energieverbrauchskennzeichnung bei Leuchtmitteln an die Entwicklung angepasst. Nachdem die Bandbreite der Energieklassen zwischenzeitlich von A++ bis E reichte, kehrt die Einteilung zu den Klassen A (dunkelgrün) bis G (dunkelrot) zurück. Die Hürden für das Erreichen der Klassen A und B sind hoch und sollen erst in ein paar Jahren von Produkten genommen werden können. Ziel ist ein Anreiz für die Hersteller, die Energieeffizienz noch weiter zu steigern.

Geändert hat sich in Teilen auch die Gruppe der Leuchtmittel, die der Energieverbrauchskennzeichnungspflicht unterliegen. Ab 1. September 2021 sind es die meisten Lampen, viele LED-Module und ein Teil der Leuchten (zur Verwendung der Begriffe in der Fachsprache siehe Infografik unten).

Eine weitere Neuerung ist die Ergänzung des Etikettes um einen QR-Code, der mit dem Smartphone eingelesen werden kann, um in einer neu eingerichteten EU-Produktdatenbank weitere Informationen zu den Leuchtmitteln abzurufen.

Während einer Übergangszeit von 18 Monaten werden in den Geschäften noch Produkte mit dem alten Etikett zu finden sein. Quelle: umweltbundesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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