Auf seiner Webseite warb das Vergleichsportal Check24 mit einem „offiziellen Tarifrechner“, mit dem Kunden private Krankenversicherungen vergleichen konnten. Diese Bezeichnung vermittele einen falschen Eindruck, bemängelten jedoch Verbraucherschützer – erfolgreich.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Vergleichsportal Check24 wegen eines Tarifrechners zum Vergleich privater Krankenversicherungen abgemahnt. Die Verbraucherschützer hatten sich daran gestoßen, dass besagte Anwendung auf der Webseite von Check24 als „offizieller Tarifrechner“ bezeichnet worden war.
Damit habe Check24 den Eindruck erweckt, den Nutzern des Tarifrechners einen vollständigen Marktüberblick zu bieten, kritisierte die Verbraucherzentrale. Dem ist aber nicht so. Die Nutzer erhielten nach Eingabe von Alter, Familienstand und Berufstätigkeit nur Angebote von bestimmten Versicherern – und zwar denjenigen, die mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen haben, wie die Verbraucherzentrale feststellt.
„Gerade im Bereich
Krankenversicherung, mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben, ist
es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem
„offiziellen Rechner“ spricht und dann nur eine eingeschränkte
Tarifauswahl bietet“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung
Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg.Quelle: procontra
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