Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55),
die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für
Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald
entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der
Neubauförderung für EH40-Neubauten
wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie-
und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der
Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit
den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen
entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die
bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken
für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen,
prüfen Bundesregierung und KfW ein
Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren
Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle
bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard
rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird
konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und
was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für
Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische
Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch
ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie
sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Fragen und Antworten
1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?
Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h.
das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird
auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr
angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten
wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie-
und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die
Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.
2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?
Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF
arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die
energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch
ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie
sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?
Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW
und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der
letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren
versäumt.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung
erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So
wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein
Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren
Mittel - für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt
durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten
allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente
Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.
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