Als «wegweisend»
urteilt Focus Online die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
Berlin-Brandenburg und verwarf damit die Beschwerde der Bundesregierung gegen die
entsprechende, einstweilige Anordnung. Der Beschluss kann nicht mehr
angefochten werden (Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19). Zwar war
den Kindern die Rückkehr erlaubt worden, der Mutter der zwei, sieben und acht
Jahre alten Kinder aber nicht. Die Vertreter der Vorinstanz hatten damit
argumentiert, Sicherheitsbelange der Bundesrepublik stünden einer Rückkehr der
Frau entgegen, da sie sich dem IS angeschlossen habe. Das Oberverwaltungsgericht
entschied aber, die Kinder müssten gemeinsam mit ihrer Mutter zurückkehren
dürfen, da sie traumatisiert und zwingend auf den Schutz und die Betreuung
ihrer Mutter angewiesen seien. Der Schutz des familiären Verbundes nach dem
Grundgesetz habe hier Vorrang. Ob dieses Urteil wirklich «wegweisend» ist, wage
ich zu bezweifeln. Es wäre jedoch interessant zu wissen, von wie viel Konstellationen
dieser Art wir überhaupt sprechen.
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