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Dienstag, 12. November 2019

Ehemalige Frau eines IS-Kämpfers darf mit ihren Kindern aus Syrien zurück nach Deutschland

Als «wegweisend» urteilt Focus Online die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg und verwarf damit die Beschwerde der Bundesregierung gegen die entsprechende, einstweilige Anordnung. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden (Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19). Zwar war den Kindern die Rückkehr erlaubt worden, der Mutter der zwei, sieben und acht Jahre alten Kinder aber nicht. Die Vertreter der Vorinstanz hatten damit argumentiert, Sicherheitsbelange der Bundesrepublik stünden einer Rückkehr der Frau entgegen, da sie sich dem IS angeschlossen habe. Das Oberverwaltungsgericht entschied aber, die Kinder müssten gemeinsam mit ihrer Mutter zurückkehren dürfen, da sie traumatisiert und zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen seien. Der Schutz des familiären Verbundes nach dem Grundgesetz habe hier Vorrang. Ob dieses Urteil wirklich «wegweisend» ist, wage ich zu bezweifeln. Es wäre jedoch interessant zu wissen, von wie viel Konstellationen dieser Art wir überhaupt sprechen.

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