In
2020 steigt der sogenannte Kinderfreibetrag (also Einkommen, das nicht
versteuert werden muss) auf 5.172 Euro an. Im Jahr zuvor waren es noch 4.980
Euro. Das Kindergeld soll erst wieder in 2021 steigen. Das Finanzamt prüft dabei
bei der Einkommensteuererklärung, was sich für die Eltern mehr auszahlt. Auch
beim Kinderzuschlag gibt es Änderungen: Zum Jahresende entfiel die obere
Einkommensgrenze für die Unterstützungsleistung des Bundes. Den Kinderzuschlag
gibt es allerdings nur dann, wenn die Eltern zwar ihren eigenen Unterhalt
sichern können, nicht aber den Unterhalt der Kinder. Bayern hat zudem als
erstes Bundesland ein «Krippengeld» eingeführt. Dies ist wohl den hohen Lebenshaltungskosten
in Bayern geschuldet.
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