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Dienstag, 23. November 2021

Polen verstößt gegen EU-Recht

Die Möglichkeit der polnischen Regierung, Richter an niedrigeren Gerichten an höhere Gerichte zu entsenden – und sie anschließend ohne Angabe von Gründen abzuberufen – verstößt gegen EU-Recht, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das luxemburgische Gericht sagte, es müsse "Garantien geben, um jegliches Risiko zu verhindern, dass diese Gesetze als Mittel zur politischen Kontrolle des Inhalts gerichtlicher Entscheidungen verwendet werden". Es stellt auch die Unparteilichkeit abgeordneter Richter in Disziplinarverfahren in Frage.

Zusammengenommen stellt der EuGH fest, dass die Befugnisse des Ministers in Bezug auf abgeordnete Richter nicht "die Unabhängigkeit garantieren, die normalerweise alle Richter in einem Rechtsstaat genießen sollten". Zweifel an der Unparteilichkeit von Richtern stellen auch die Unschuldsvermutung in Strafsachen in Frage. Polens nationalistische Regierung ist in eine Reihe von Streitigkeiten mit der EU über Justizreformen und Rechtsstaatlichkeit verwickelt, die laut Kritikern die Unabhängigkeit der Justiz untergraben.

 

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