Deutschlands
Gasreserven sind auf ein „besorgniserregendes“ Niveau gefallen, gab die
Regierung am Mittwoch angesichts der Spannungen mit Russland und einer
Verzögerung bei der Genehmigung der neuen Nord Stream 2-Pipeline zu.
Eine Sprecherin des Ministeriums für Wirtschaft und Klima sagte am
Mittwoch auf einer Pressekonferenz, die Regierung „überwache die
Situation der Lagerbestände, und sie ist sicherlich besorgniserregend“.
Die Gasreserven sind von 40 Prozent vor kurzem und 80 Prozent im Jahr
2020 auf 35-36 Prozent gesunken. Mehr als 55 Prozent der deutschen
Gasimporte stammen aus Russland. Bislang hatte die Regierung von
Bundeskanzler Olaf Scholz behauptet, die "Versorgung sei gesichert" und
es drohe keine Engpässe trotz zunehmender Sorge im Land, es könne nicht
genug Gas für den Winter geben. Das Berliner Wirtschaftsinstitut DIW
warnte im Januar in einer Mitteilung: „Sollte der Konflikt in der
Ukraine eskalieren und Russland die Lieferungen nach Deutschland
faktisch stoppen, stehen wir vor einer neuen Gaskrise. In der Folge
würden die Gaspreise weiter steigen - und damit die Kosten für die
Verbraucher und die Wirtschaft insgesamt". Russland hat Zehntausende
Soldaten und militärische Ausrüstung entlang seiner gemeinsamen Grenze
mit der Ukraine angehäuft.
Dienstag, 22. Februar 2022
Doch keine Genehmigung für Nord Stream 2 ?
Freitag, 18. Februar 2022
Ungarn will keine Nato-Truppen
Dienstag, 15. Februar 2022
Schweiz als Einwanderungsland lukrativ
Vor diesem Hintergrund spielen andere
Argumente – wie beispielsweise bürgernahe Steuern – heute kaum mehr eine
Rolle. „Es ist vielmehr ein Wechselspiel von Vorteilen, die die Schweiz
so unwiderstehlich macht“, meint Unternehmensberater Michael Oehme.
Ein Drittel der gegenwärtig in der Schweiz lebenden Bevölkerung ist in den letzten 50 Jahren eingewandert
oder besitzt zumindest einen eingewanderten Elternteil. Die Schweiz
schafft es dabei, nicht nur unterschiedliche Nationalitäten zu
verbinden, sondern „funktioniert“ auch noch in vier unterschiedlichen
Sprachen. Die Schweiz weist damit neben Luxemburg den höchsten Ausländeranteil in
der Wohnbevölkerung in Europa auf. Zum einen aufgrund der
geographischen Lage, zum anderen aufgrund der Weltoffenheit ist die
Schweiz dabei ein offenes Tor zu Europa, hält aber auch intensive
Beziehungen zu Russland, China und Indien. Nicht zuletzt waren es die
USA, die im vergangenen Jahr zum ersten Mal Deutschland als Abnehmerland
Schweizer Produkte
übertroffen haben. Der Handelsüberschuss zwischen den USA und der
Schweiz spielt den Helvetiern dabei in die Karten. Amerikaner kaufen
mehr Produkte „made in swiss“ als Schweizer amerikanische.
Es gehört zu den positiven Nachrichten, dass die Schweizer Wirtschaft sich im Corona Jahr 2021 viel schneller erholen konnte als viele andere Volkswirtschaften in Europa. Neben etwas Glück hat der Schweiz vor allem ihr von seinen Nachbarländern als eigentümlich beschriebener Corona-Mittelweg geholfen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass der Staat mit Milliarden an Härtefall- und Kurzarbeitergeld ausgeholfen hat, was er sich nicht zuletzt aufgrund seiner stabilen fiskalischen Situation leisten konnte. Die Schweiz hat auch nach Corona noch das höchste Bonitätsrating aller europäischen Länder. Konkret verhängten die Behörden deutlich mildere Beschränkungen als in den Nachbarländern und ließen Menschen und Wirtschaft damit mehr Freiheit. Die verständigen Schweizer sorgten durch eine freiwillige Beschränkung von Sozialkontakten aber auch ein Stück weit mit dazu bei. Wir lernen: Per Dekret lässt sich der Schweizer nichts sagen. Wenn er Verständnis dafür hat, schon. Das unterscheidet ihn deutlich vom Deutschen. Die einzigartige Basisdemokratie der Schweiz mit Volksentscheiden, findet eben nicht nur auf politischer Ebene statt. Der Schweizer redet mit – und er diskutiert für sein Leben gern.
Das Statistische Bundesamt wies für den Januar dieses Jahres einen Bevölkerungsstand von rund 8,8 Millionen Schweizer Bürgern aus. Dies entspricht einem Zuwachs von mehr als 100.000 Personen gegenüber dem Vorjahr und setzt das statistische Wachstum der Wohnbevölkerung in der Schweiz fort. Bis zum Jahr 2030, davon gehen seriöse Studien aus, dürfte die Bevölkerung in der Schweiz mehr als zehn Millionen Bürger ausmachen. Dabei sind es nicht nur die Reichen, aber auch die, die es in die Schweiz zieht. Vielmehr ist es ihr neutraler Status, der zu wirtschaftlicher Stabilität und einer sehr niedrigen Inflationsrate beigetragen hat, so dass der Schweizer Franken zu einer der stärksten Währungen der Welt geworden ist. Arbeitnehmer genießen eines der höchsten Pro-Kopf-Löhne in Europa. Und die Lebensqualität wird von vielen internationalen Consultingfirmen als eine der besten in der Welt beurteilt.
Immer wieder wird bezweifelt, dass sich die Schweiz (Stichwort Zuwanderungsinitiative) aufgrund der politischen Diskussionen für Ausländer anbietet. Dabei sollte man sich einmal in die Situation der Schweizer versetzen, bei denen die Quote der Einheimischen seit Jahrzehnten im Verhältnis zu Neu-Schweizern sinkt. In Wirklichkeit ist die Schweiz für Ausländer sehr offen – nicht zuletzt aufgrund seiner ohnehin schon vielfältigen Bevölkerung. Rund ein Viertel der Gesamtbevölkerung besteht aus ausländischen Arbeitnehmern, die zu einem großen Teil nicht nur mehrsprachig sind, sondern auch qualitativ hochwertige Jobs erledigen. In der Schweiz ist es üblich, unterschiedliche Sprachen zu nutzen. Im Straßenbild vermischen sich Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch – nur in bestimmten Regionen noch Rätoromanisch als „Ursprache“ der Schweizer. Und wenn man manchmal meint, die Schweiz sei das Land der Schokolade, des Käse und des Tourismus, wird man mit einem Blick in die Statistik des Schweizer Bruttoinlands- und Bruttoauslandsprodukts eines Besseren belehrt. Die Schweiz liefert hochwertige Produktionsgüter in die ganze Welt. Steuert einen wesentlichen Teil der weltweiten Chemie-, Nahrungsmittel- und Pharmaproduktion und ist nicht zuletzt eines der wichtigsten globalen Handelshäuser. Dies bietet auch für die kommenden Jahre ausgezeichnete Perspektiven für qualifizierte Arbeitskräfte. Nebenbei bietet die Schweiz eines der freundlichsten Steuersysteme und für Unternehmen Steueranreize unterschiedlichster Art. Den Schutz der Privatsphäre halten die Schweizer dabei für wichtig. Und eine Neidgesellschaft ist den Schweizern ebenso fremd wie seinen Nachbarn im Zweifel nicht hilfreich zur Verfügung zu stehen. Wer jahrhundertelang von seinen Mitmenschen abhängig war, verlernt dies auch nicht in einem zivilisierten Umfeld. Wir sollten nicht vergessen, dass die Schweiz vor 200 Jahren noch eines der ärmsten Länder Europas war, ohne Rohstoffvorkommen (außer Holz) und in einem überwiegend rauen Klima Ackerbau und Viehzucht betrieb. Das prägt.Michael Oehme ist Consultant bei der CapitalPR AG, St. Gallen/Schweiz. In seine Wahlheimat Schweiz siedelte er 2011 aus – nicht erst seitdem ist er bekennender „Fan“ und „Botschafter“ der Schweiz. Der studierte Betriebswirt ist Finanz- und Immobilienjournalist, Fachbuchautor und gefragter Referent u. a. mit seinem Vortrag: „Ist die Schweiz ein Vorbild, von dem Europa lernen kann?“. Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit ist die Ansiedelung von Unternehmen und Privatpersonen in der Schweiz. Der leidenschaftliche Berater ist zudem anerkannter Immobilienexperte. Er berät Schweizer Immobilienunternehmen bei der strategischen Ausrichtung, Positionierung und Realisierung von Erfolgsstrategien.
Donnerstag, 10. Februar 2022
Anspruch auf Witwenrente nach kurzer Ehe
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber eine Mindestdauer für eine Ehe festlegen können, ab der sie die betriebliche Hinterbliebenenversorgung auszahlen. Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21) Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Wie Sie einen korrekten Antrag auf Witwenrente stellen, lesen Sie hier. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist". Gericht: 12 Monate angemessene Frist Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen. Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen. In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.
Dienstag, 8. Februar 2022
Ende der Corona-Maßnahmen in der Schweiz
Wann enden alle Corona-Maßnahmen in der Schweiz? – Entscheidung im Februar 2022
Donnerstag, 3. Februar 2022
Deutschland auf dem besten Weg in eine Rezession
Wirtschaft schrumpft um 0,7 Prozent Angesichts hoher Infektionszahlen und Lieferengpässen geht die Wirtschaftsleistung im vierten Quartal zurück.
Die Hoffnung auf Besserung in 2022 wird erst einmal zerschlagen.Die deutsche Konjunktur schwächelt wieder: Die Wirtschaftsleistung ist im vierten Quartal 2021 zurückgegangen, zeigen Zahlen, die das Statistische Bundesamt an diesem Freitag veröffentlicht hat. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte zwischen Oktober und Dezember um 0,7 Prozent. Zum Vergleich: Im Vorjahresquartal, als die Pandemie Deutschland noch einmal deutlich härter getroffen hatte, betrug das Plus 1,4 Prozent.
Damit ist die Bundesrepublik auf dem besten Weg in eine Rezession. Denn wenn das BIP zwei Quartale in Folge zurückgeht, sprechen Ökonominnen und Ökonomen von einer technischen Rezession. Torsten Schmidt, Konjunkturchef am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Essen (RWI), etwa erwartet, dass sich die konjunkturelle Abschwächung im ersten Quartal fortsetzen wird.
Zuletzt war die Wirtschaftsleistung im ersten Vierteljahr 2021 geschrumpft. Eine technische Rezession hatte es lediglich zu Beginn der Pandemie 2020 gegeben. Die Lage damals ist mit der heutigen aber nicht vergleichbar. Nach einem Minus von 1,8 Prozent im ersten Quartal brach das BIP mit zehn Prozent im zweiten Vierteljahr damals erheblich ein.
Die Pandemie, aber auch Lieferkettenprobleme belasten die deutsche Wirtschaft heute stark. Die hohen Infektionszahlen wirken sich deutlich auf die kontaktintensiven Dienstleister aus. So sanken etwa die Umsätze im Gastgewerbe bereits im November knapp zweistellig. Quelle: www.handelsblatt.com
Dienstag, 1. Februar 2022
Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt
Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55),
die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für
Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald
entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der
Neubauförderung für EH40-Neubauten
wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie-
und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der
Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit
den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen
entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die
bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken
für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen,
prüfen Bundesregierung und KfW ein
Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren
Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle
bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard
rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird
konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und
was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für
Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische
Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch
ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie
sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Fragen und Antworten
1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?
Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h.
das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird
auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr
angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten
wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie-
und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die
Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.
2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?
Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF
arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die
energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch
ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie
sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?
Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW
und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der
letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren
versäumt.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung
erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So
wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein
Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren
Mittel - für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt
durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten
allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente
Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.