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Donnerstag, 13. September 2018

12-Punkte-Plan der SPD zur Miete im Wortlaut

Freiheit statt Sozialismus war die Wahlkampfparole der CDU zur Bundestagswahl 1976. Wir erinnern uns: Kohl trat gegen Schmidt an. Die CDU wurde zwar stärkste Fraktion, die SPD konnte jedoch mit Unterstützung der FDP an der Macht bleiben. Lange ist es her. Heute kämpft die SPD um Wählerstimmen auf dem Niveau der seinerzeitigen drittstärksten Kraft, der FDP. Und deshalb scheint sie auch zu ihren alten sozialistischen Wurzeln zurückzukehren, wonach der Staat, das Machtorgan, besser funktioniert als die Marktwirtschaft. Als ob dies jemals funktioniert hätte.


Nachfolgend also der Maßnahmenplan der SPD zur Wohnbauföderung, die ihre sozialistischen Wurzeln wiederentdeckt hat. (Ob ihr das noch jemand abnimmt?)

1. Wir müssen jetzt handeln und zwar schnell. Deshalb schlagen wir einen Mietenstopp vor. Das bedeutet, dass Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für 5 Jahre nur in Höhe der Inflation steigen dürfen. Modernisierungen bleiben im Rahmen der nun abgesenkten Modernisierungsumlage weiterhin möglich. Wurde bei Vermietung mehr verlangt als zulässig, sollen die Mieter künftig die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen können – auch bei der schon bestehenden Mietpreisbremse. 
2. Wir wollen bei öffentlich geförderten Wohnungen günstige Mieten länger garantieren. Die Höhe der Förderung koppeln wir daher künftig an die Dauer der Bindung. Investoren, die sich langfristig binden, sollen stärker profitieren. Unser Ziel ist: Was einmal öffentlich geförderter Wohnraum war, muss es auch langfristig bleiben. Mit ausreichend preisgebundenen Wohnungen, insbesondere in öffentlicher Hand, in Sozialbindung oder genossenschaftlicher Trägerschaft nehmen wir Druck aus dem Markt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wollen wir, dass bei Neubauprojekten zur Hälfte preisgebundene und preisgedämpfte Wohnungen entstehen. 
3. Für bezahlbare Mieten brauchen wir einen neuen Sozialpakt zwischen der öffentlichen Hand und Immobilieneigentümern. Wer im Interesse der Mieter baut und nicht nur für den eigenen Profit, soll vom Staat unterstützt werden. Dieser kann private Unternehmen, die sich zu bestimmten solidarischen Kriterien verpflichten, etwa durch Steuervorteile und günstigeres landeseigenes Bauland bevorzugen. Dafür müssen Unternehmen ihren Gewinn beschränken, vorrangig und dauerhaft an besondere Bedarfsgruppen vermieten sowie die verstetigte Mietpreis- und Belegungsbindung und die Mietermitbestimmung wahren. Auf diesem Wege soll ein breites und räumlich verteiltes Angebot von dauerhaft belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen entstehen. 
4. Spekulation mit Boden und Wohnimmobilien treibt die Mieten nach oben und muss deshalb unterbunden werden. Kommunen müssen nicht genutzte Baugrundstücke mit höheren Abgaben belegen können, so dass Spekulation unattraktiver wird und Anreize gesetzt werden, zügig zu bauen. Gleichzeitig müssen Baurechte in Innenstädten verstärkt mit Baupflichten einhergehen. Wenn die öffentliche Hand Grundstücke verkauft, soll eine Baupflicht im Kaufvertrag festgeschrieben werden.
5. Der Grundstücks- und Immobilienmarkt in Deutschland ist undurchsichtig. Das hilft Spekulanten, die auf den steigenden Wert leerstehender Wohnungen und unbebauten Landes wetten. Daher wollen wir Transparenz durch ein Flächen- und Immobilienregister, das ersichtlich macht, welche Flächen bebaut werden könnten aber nicht genutzt werden. Weitere Instrumente muss insbesondere die Expertenkommission "nachhaltige Bodenmobilisierung und Bodenpolitik" beim BMI (Bundesinnenministerium - Anmerkung der Redaktion) beraten und Vorschläge erarbeiten – etwa: ein Planungswertausgleich, eine Besteuerung von spekulativen Bodenwertzuwächsen und Innenentwicklungsmaßnahmen.
6. Wir stellen mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt her, indem wir den Missbrauch bei der Grunderwerbsteuer mittels "Share Deals" schnellstmöglich beenden. Diese sogenannten "Share Deals" ermöglichen es Immobilienunternehmen, die Grunderwerbsteuer zu umgehen, indem sie Objekte erst in eine Firma überführen und im Anschluss Anteile (engl. Shares) dieser Firma verkaufen. Durch diesen Steuertrick sparen Immobilienunternehmen hunderte Millionen Euro auf Kosten der Allgemeinheit. 
7. Das weitverbreitete Geschäftsmodell, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln, verschärft die Wohnungsnot in angespannten Mietmärkten. Langjährige Mieterinnen und Mieter können sich den Erwerb der Immobilie trotz Vorkaufsrecht oft nicht leisten und müssen dann umziehen. Zudem nutzen Eigentümer diverse Ausnahmen, um bereits existierende Umwandlungsbeschränkungen in Milieuschutzgebieten zu umgehen. Wir wollen, dass die geltenden Ausnahmen für Umwandlungsverbote auf ein Minimum reduziert werden und nur in Einzelfällen und in Absprache mit den Kommunen geltend gemacht werden können. Wir prüfen zudem, ob bestehende Umwandlungsverbote z.B. auf Kommunen und Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgeweitet werden können. 
8. Der Eigentümer einer Wohnung hat das Recht, sie auch zu bewohnen. Zu häufig wird aber Eigenbedarf vorgetäuscht, damit die Wohnungen im Anschluss teurer vermietet oder verkauft werden können. Um diesen Missbrauch zu verhindern, wollen wir die gesetzliche Regelung für die Eigenbedarfskündigung zu Wohnzwecken schärfen und Missbrauch stärker ahnden. Dazu wollen wir gesetzlich klarstellen, was ein hinreichender Bedarfsgrund ist. 
9. Um den Erwerb von Eigentum zu erleichtern, führen wir das Bestellerprinzip bei Maklergebühren auch beim Erwerb von Immobilien ein. Damit müssen Käuferinnen und Käufer künftig in der Regel die Maklergebühren nicht mehr bezahlen. 
10. Um die zunehmende Vertreibung sozialer und kultureller Projekte – etwa Kindertagesstätten oder betreute Wohnprojekte von sozialen Trägern – aus den Innenstädten zu stoppen, wollen wir das soziale Mietrecht ausweiten. Für diese Projekte sollen also ebenfalls Regelungen des sozialen Mietrechts, wie etwa ein effektiver Kündigungsschutz und eine Begrenzung zulässiger Mieterhöhungen, gelten. Ein solcher Schutz ist unverzichtbar, um die vielfältige Mischung aus kleinen Gewerbebetrieben, sozialen und kulturellen Projekten sowie Wohnraum in den Städten zu erhalten. 
11. Studierende und Auszubildende sind besonders von Wohnungsnot und steigenden Mieten betroffen. Ihr Wohnraum darf nicht primär als Geldanlage dienen, sondern muss bezahlbar sein! Deshalb müssen wir einen Pakt für studentisches Wohnen schließen: Studierendenwohnheime stärken und Neubau fördern. Auch Azubis wollen wir den Zugang zu gefördertem Wohnraum ähnlich ermöglichen wie für Studierende. Zudem wollen wir die Kooperation zwischen Studierendenwerken und kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen unterstützen. 
12. Viele Menschen leben bewusst und gerne im ländlichen Raum. Die hohe Lebensqualität müssen wir erhalten. Neben der Sicherung und dem Aufbau sozialer und digitaler Infrastruktur sind auch städtebauliche Maßnahmen notwendig. Teilweise ist auf dem Land der Neubau günstiger als die Renovierung leerstehender Häuser im Ortskern. Der Bund und die Länder sollten daher stärker in lebendige Ortskerne investieren. Beispielsweise sollten alternative Nutzungen von Wohnbestand, Mehrgenerationenhäuser, Studierendengemeinschaften und Renovierungen gefördert werden. Beispielhaft ist hier das kommunale Förderprogramm "Jung kauft Alt – Junge Menschen kaufen alte Häuser". Kommunen werden wir beim Rückbau leerstehender Gebäude unterstützen und sie anhalten, erst den Leerstand abzubauen, bevor sie neue Bauflächen ausweisen. Die soziale Frage des 21. Jahrhunderts ist der bezahlbare Wohnraum. Die Antworten, die der Koalitionsvertrag liefert, sind gut, reichen allerdings nicht aus. Wir sind bereit, mutige und kraftvolle Maßnahmen umzusetzen, die der Größe der Herausforderung gerecht werden. “
Quelle: SPD/zitiert aus zdf.de (https://www.zdf.de/nachrichten/heute/12-punkte-plan-von-spd-100.html)



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