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Dienstag, 12. Mai 2020

Europäischer Gerichtshof rügt Bundesverfassungsgericht


Da der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass bestimmte Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank nach deutschem Recht nicht zulässig seien, weil ihre Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend geprüft wurde, hat dieser nun zurückgeschlagen: So teilte das höchste Gericht in der Europäischen Union mit, nur er alleine könne darüber urteilen, ob eine EU-Institution europäisches Recht gebrochen habe oder nicht. "Unterschiedliche Ansichten der Gerichte in den Mitgliedsstaaten über die Rechtmäßigkeit solcher Vorgänge würden die Einheit der europäischen Rechtsordnung gefährden und die Rechtssicherheit untergraben." Dem Bundesverfassungsgericht und allen anderen Gerichten in den Mitgliedsstaaten hielt der EuGH vor, sie seien verantwortlich dafür, europäisches Recht und damit auch die Urteile aus Luxemburg vollständig anzuwenden. Der EuGH will damit verhindern, dass sich bestimmte Länder wie beispielsweise Ungarn, bei denen die Grenzen zwischen Politik und Gesetzgebung fließend sind, sich über europäische Entscheidungen hinwegsetzen.



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