Da
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass bestimmte Anleihekäufe
der Europäischen Zentralbank nach deutschem Recht nicht zulässig seien, weil
ihre Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend geprüft wurde, hat dieser nun
zurückgeschlagen: So teilte das höchste Gericht in der Europäischen Union mit, nur
er alleine könne darüber urteilen, ob eine EU-Institution europäisches Recht
gebrochen habe oder nicht. "Unterschiedliche Ansichten der Gerichte in den
Mitgliedsstaaten über die Rechtmäßigkeit solcher Vorgänge würden die Einheit
der europäischen Rechtsordnung gefährden und die Rechtssicherheit
untergraben." Dem Bundesverfassungsgericht und allen anderen Gerichten in
den Mitgliedsstaaten hielt der EuGH vor, sie seien verantwortlich dafür,
europäisches Recht und damit auch die Urteile aus Luxemburg vollständig
anzuwenden. Der EuGH will damit verhindern, dass sich bestimmte Länder wie beispielsweise
Ungarn, bei denen die Grenzen zwischen Politik und Gesetzgebung fließend sind, sich
über europäische Entscheidungen hinwegsetzen.
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