Beiden wird vorgeworfen, im vergangenen Frühjahr an von ihnen
eingefädelten Geschäften mit Corona-Schutzmasken viel Geld verdient und
damit im einen Fall gegen den parlamentarischen Verhaltenskodex und im
anderen sogar gegen das Gesetz verstoßen zu haben – was der Mannheimer
Parlamentarier Nikolas Löbel zugegeben hat und sein Günzburger
Fraktionskollege Georg Nüßlein (CSU) noch bestreitet.
"Ämter ruhen zu lassen, reicht nicht", schrieb die frühere CDU-Chefin,
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, am Sonntagnachmittag
auf Twitter: "Löbel und Nüßlein müssen vollständig zurücktreten und
ihre Mandate im Bundestag umgehend niederlegen." In eine ähnliche
Richtung äußerte sich CSU-Chef Markus Söder: "Es ist nicht zu
tolerieren, wenn Volksvertreter die Krise zum Geschäft machen." Die
Betroffenen sollten "umgehend reinen Tisch machen und grundlegende
Konsequenzen ziehen". Der CDU-Vorsitzende Armin Laschet sagte am Abend
in der ARD: "Wer sich daran persönlich bereichert, der ist kein
Volksvertreter und muss das Parlament auch schleunigst verlassen."Fraktionsvize Andreas Jung, der auch der Gruppe der
CDU-Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg vorsteht, berichtete
unserer Zeitung nach einem Gespräch mit Löbel am Sonntagvormittag: " Ich
habe Nikolas Löbel aufgefordert, sein Mandat im Deutschen Bundestag
unverzüglich niederzulegen." Der 34-jährige Mannheimer Abgeordnete hat
den Verkauf von Schutzmasken einer Firma aus der Nähe von Tuttlingen an
andere Unternehmen vermittelt und dafür insgesamt 250.000 Euro an
Provisionen kassiert. Nach einer Krisensitzung seines Kreisverbandes
wurde in einer Erklärung die Erwartung formuliert, den "Rückzug von
allen Ämtern und Mandaten bis spätestens 31. März 2021 zu vollziehen".
Georg Nüßlein aus Günzburg, der den Wahlkreis Neu-Ulm vertritt, soll
660.000 Euro kassiert haben. In Nüßleins Büros hat eine Polizeirazzia
stattgefunden, es geht um strafrechtlich relevante Vorwürfe der
Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung, seine Immunität als
Abgeordneter wurde vom Bundestag aufgehoben. www.badische-zeitung.de
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