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Donnerstag, 18. März 2021

Verfolgung von SS-Tätern darf auch nicht im Alter enden

Ein 100-jähriger deutscher Mann wurde von Staatsanwälten in der Stadt Neuruppin im nordöstlichen Bundesland Brandenburg bei Berlin, in der er heute lebt, wegen Mordes in 3.518 Fällen angeklagt. Dem Mann werden materielle und vorsätzliche Beiträge zu Morden im Konzentrationslager Sachsenhausen vorgeworfen, wo er in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs zwischen 1942 und 1945 Wache gewesen sein soll. Sachsenhausen, das 1936 außerhalb Berlins erbaut wurde, diente als Arbeitslager und war berüchtigt für dort durchgeführte medizinische Experimente sowie als Vorlage für die Verwendung von Gaskammern, in denen vor allem später in Auschwitz im heutigen Polen Millionen von Menschen getötet wurden. Das Lager hielt hauptsächlich politische Gefangene sowie Juden, Roma und Homosexuelle. Es wird vermutet, dass rund 200.000 Menschen im Lager inhaftiert waren. Laut dem deutschen Regionalsender NDR sagen Staatsanwälte in Brandenburg, der Mann sei trotz seines Alters bereit, vor Gericht zu stehen

Das deutsche Justizsystem verhinderte jahrelang die Verurteilung von Wachen und Arbeitern auf niedriger Ebene, indem es auf konkreten Beweisen individueller Schuld bestand. Dies änderte sich mit der Verurteilung von John Demjanjuk im Jahr 2011, der Wache im Todeslager Sobibor im von den Nazis besetzten Polen gewesen war. Er wurde wegen 28.000 Mordfällen verurteilt.

Christoph Heubner, Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, sagte über die Anklage vom Montag in Brandenburg: Dieser Fall ist ein wichtiges Beispiel für sehr ältere Überlebende deutscher Konzentrations- und Vernichtungslager. Die Justiz hat kein Ablaufdatum und die Verfolgung von SS-Tätern darf nicht enden, auch im Alter.

 

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