Anschließend sei allerdings der DKV aufgefallen, dass Bachmaier Bilder von Feierlichkeiten postete, obwohl er arbeitsunfähig gewesen sei. Daraufhin habe die DKV die Krankentagegeldversicherung des Münchners gekündigt. Begründung: „Der Kläger habe nicht für die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit gesorgt, indem er die ärztlichen Empfehlungen, wie körperliche Schonung, Hochlagerung des Beins und die Verwendung von Krücken nicht eingehalten habe“, zitiert „Bild“ aus einer Stellungnahme der Ergo-Tochter.
Er sei während der attestierten Arbeitsunfähigkeit im Hofbräu aktiv auf „Geburtstagsfeiern. Silvesterparty, Oktoberfest und sonstigen Feiern“ gewesen, so das Argument des Versicherers. Diese Kündigung akzeptiert Bachmaier allerdings nicht und fordert per Klage 30.000 Euro von der DKV.
Gegenüber „Bild“ sagt er, warum: „Ich soll Versicherungsleistungen erschlichen haben. Das stimmt aber natürlich nicht, weil ich ja mit den Krücken zu den Veranstaltungen gegangen bin. Ich habe sie nur für die Fotos weggelegt. Ich war zu dieser Zeit zu 1.000 Prozent arbeitsunfähig. Ich hatte nicht nur Krücken, sondern auch einen offenen Fuß wegen der Keime.“ Und weiter: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung auch nur in einem einzigen Punkt Recht bekommt.“ Sobald das Urteil vorliegt, wird Pfefferminzia darüber berichten. Quelle: Pfefferminzia
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