Seiten

Dienstag, 1. September 2015

Michael Oehme: Rufschädigung im Netz

Christian Scherg, Gründer und Geschäftsführer der Düsseldorfer Revolvermänner GmbH ist in einem Beitrag (http://www.pr-agentur-blog.de/rufmord-attacken-auf-unternehmen-gibt-es-einen-wirksamen-schutz-2973.html) auf die Risiken von Stalking Maßnahmen eingegangen und welche Vorsichtsmaßnahmen man generell ergreifen sollte. Seine Aussagen, auf die wir im Folgenden kurz eingehen (wir empfehlen generell, den Beitrag zu lesen) unterstützen wir. Aus eigener beruflicher Erfahrung glauben wir jedoch einschätzen zu können, dass viele Stalking-Maßnahmen sehr viel weiter gehen und deshalb im Vorfeld kaum verhindert werden können.
 
Einfaches Spiel

„Um den guten Ruf eines Unternehmens anzugreifen, bedarf es heute keiner technisch beeindruckenden Ausstattung und keiner besonders spezialisierten Kenntnisse“, schreibt Scherg. Eine vollkommen richtige Aussage. Es gib sowohl Anbieter von Internetseiten wie auch von Mailadressen, die weitgehend anonym laufen und von daher schwer geortet werden können. Dem Grunde nach genügt ein simples Smartphone ...

Verhütung durch Kenntnisse

In der Mehrzahl handelt es sich bei Stalking-Maßnahmen gegen Personen oder Unternehmen um Aktionen von verärgerten ehemaligen Mitarbeitern, Mitbewerbern oder eben Kunden, die nicht zufriedengestellt werden konnten. Scherg rät hier, das Kundenbindungssystem als Vorsichtsmaßnahme auszubauen, um eben Wünschen eher entsprechen zu können. Dies halten wir generell für wichtig, glauben indes, dass (Ex-)Kunden, die zu solchen Mitteln greifen, in der Regel einfach nicht mehr zufrieden zu stellen sind – selbst wenn ein Unternehmen sehr großzügig reagiert.


Die juristische Keule

Auch im Hinblick auf Aktivitäten ehemalige Mitarbeiter soll nach Scherg ein regelmäßiges Monitoring aller Kanäle ein schnelles Handeln möglich machen. Wir halten ein permanentes Monitoring für eine generelle Pflichtaufgabe – nicht nur im Hinblick auf kritische Einträge. Das Wissen über „Interessenten“ im Netz ist nämlich eine wichtige Basis für das Nutzen positiver PR bzw. PR SEO. Richtig ist die Aussage von Scherg, dass nur durch permanentes Monitoring gezielte Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Wir empfehlen an der Stelle eine Beziehungspflege mit wichtigen Plattformbetreibern – auch im Hinblick auf die mögliche juristische Unterstützung gegen Stalker.


Schmutzige Geschäfte

Die schlimmste Form der Rufschädigung wiederum stammt von Mitbewerbern oder einfach von Menschen, die Ihnen den Erfolg nicht gönnen. Oft werden hier kriminelle Machenschaften genutzt, die zudem von Agenturen aus dem Ausland angeboten werden. Diese haben es sich zur Aufgabe gemacht, negative Einträge zu betroffenen Unternehmen oder Personen bei Suchmaschinen auf die Startseite zu bringen. Selbst juristische Maßnahmen sind hier schwer, da ausländisches Recht immer noch weitgehend von deutschen Gerichten akzeptiert wird. In jedem Fall sollten hier spezialisierte Kanzleien genutzt werden. Und eines scheint an dieser Stelle noch einmal wichtig zu erwähnen: Je mehr starke positive Einträge Sie bei goggle und anderen Suchmaschinen an prominenter Stelle haben, um so schwieriger wird es für „Kritiker“, langfristig negative Einträge positionieren zu können.

1 Kommentar:

  1. Die Vorschläge von Herrn Scherg lesen sich in der Tat wie eine Bastelanleitung aus dem Kindergarten. Stalking ist inzwischen ein kriminelles Phänomen. Da kann man noch so viel Kundenservice bieten.

    AntwortenLöschen