Die Österreicher Medien lassen derzeit von sich hören. So
entschied der Wiener Oberste Gerichtshof (OGH), u.a., dass (...) „werbliche
Beiträge nicht als Anzeige gekennzeichnet werden müssen, wenn sie unentgeltlich
gebracht wurden. Das Gericht ging aber noch einen Schritt weiter: Dies gelte
auch, „wenn der Beitrag aus Gefälligkeit Äußerungen kommerziellen Charakters
mit ‚werblichem Überschuss‘...“ enthalte.
PR-Journal bemerkenswert
neutral
Angenehm ist, dass das PR Journal, das dieses Urteil
aufgreift, bemerkenswert neutral berichtet (http://pr-journal.de/nachrichten/branche/18227-sind-artikel-als-gegenleistung-fuer-anzeigen-jetzt-in-oesterreich-erlaubt.html). Journalisten unterschiedlichster
Medien fallen dagegen aus allen Wolken. Die einen sprechen davon, dass damit
Koppelungsgeschäften Tür und Tor geöffnet würden. Die anderen befürchten, dass
Journalisten unter Generalverdacht ständen.
Und die deutsche Presse?
Wer das Buch „Gekaufte
Journalisten: wie Politiker, Geheimdienste und Hochfinanz Deutschlands
Massenmedien lenken“ von Udo Ulfkotte gelesen hat, könnte der Meinung sein,
dass das Urteil aus Österreich lediglich die (auch in Deutschland) ersichtliche
Realität spiegelt. Die deutsche Presse war denn auch bemerkenswert
desinteressiert an dem OGH-Entscheid.
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