Mit Anwalt – ja oder nein?
Den Anwalt einzuschalten,
sollte eines der letzten Schritte sein. Denn wer mit Anwälten auf Redaktionen
losgeht, verspielt die Chance, die Probleme publizistisch lösen zu können.
Haben Sie erst einmal einen Anwalt losgejagt, können Sie jeden Versuch
vergessen, mit dem verantwortlichen Journalist oder Redakteur eine Einigung zu
finden. Meist kommt maximal eine Gegendarstellung als Ergebnis juristischen
Wirkens heraus. Das heißt, Sie wärmen eine alte, vielleicht schon längst
vergessene Geschichte wieder auf.
Hand auf’s Herz ...
Natürlich hat der böse
Journalist nie Recht. Sie sind – natürlich ! – das Opfer. Doch Hand auf’s Herz:
Ist an der Geschichte nicht doch etwas dran und hat der Journalist nicht
gegebenenfalls durch seine Wertung dem Ganzen eine Nuance gegeben, die Sie so
„verletzt“ hat. Was also tun? Erst einmal sachlich die Fakten werten. Dann
versuchen, auf den Journalisten zuzugehen. Nicht „angreifen“, sondern im Sinne
einer Klärung. Schadensbegrenzung ist das Ziel. Dabei gilt: Sie müssen nicht
alles sagen, aber was Sie sagen, muss stimmen. Wenn Sie eine Gesprächsbasis mit
dem Journalisten für künftige Fälle schaffen, haben Sie schon viel erreicht.
Das ewige Gewissen ...
Und bitte nach einer Klärung
das Internet nicht vergessen. In der Regel dürfte der Beitrag bei dem
jeweiligen Presseorgan abrufbar sein. Schauen Sie, ob Sie gegebenenfalls dort
ein Statement Ihres Hauses unterbringen dürfen. Aber bitte nicht die eigene
Internetseite mit diesem Beitrag vernetzen – auch dann nicht, wenn Sie eine
Stellungnahme abgeben wollen. Vor im Netz veröffentlichten Stellungnahmen raten
wir ohnehin grundsätzlich ab. Es gilt wie bei der Gegendarstellung, dass Sie
alte Geschichten nicht auch noch selbst aufwärmen sollten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen