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Dienstag, 13. April 2021

Wo bleibt die Umwandlungsbremse von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

Die Bundesregierung will die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erschweren. Ein Gesetzvorschlag wurde bereits vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz formuliert.

Es ist keine ganz frische Idee, der Berliner Mieterbund fragte in einem Beitrag bereits Ende 2013: Wo bleibt die Umwandlungsbremse? Die Zahl der Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen hat sich seitdem nicht verringert. Ganz im Gegenteil: Inzwischen werden in vielen Städten immer häufiger klassische Mietshäuser in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt.

Die Folgen der Umwandlungen sind für Mieter nicht gerade rosig. Die neuen Eigentümer müssen eine gewisse Frist verstreichen lassen und können dann auf Eigenbedarf klagen. Die bisherigen Mieter müssen sich dann eine neue Wohnung suchen und meist eine höhere Miete zahlen oder aber ihr gewohntes Umfeld verlassen. 

Jetzt soll also die Umwandlung in Eigentum erschwert werden. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass künftig jede Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von einer zuständigen Behörde vor Ort genehmigt werden soll.

Gleichzeitig soll ein häufig genutztes Schlupfloch geschlossen werden. Gegenwärtig können sich Verkäufer – nach Paragraf 172 des Baugesetzbuchs – verpflichten, dem Mieter für die Dauer von sieben Jahren ein Vorkaufsrecht zu gewähren. Das wird in der Regel auch eingehalten, nur sind die Kaufpreise so hoch, dass sich die meisten Mieter die Wohnung nicht leisten können. Nach dem neuen Gesetz wären die Behörden nur in Ausnahmefällen verpflichtet, einer Umwandlung zuzustimmen.

Die Auswirkungen des Immobilienbooms und damit verbunden eine stärkere Begrenzung der Umwandlungsmöglichkeiten beschäftigen die Parteien schon seit längerem.  Im September vorigen Jahres wurde die Bundesregierung schließlich in die Pflicht genommen, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen begrenzt. Der ist nun auf dem Weg.

Bleibt abzuwarten, ob auf diese Weise die Preisexplosion auf dem Immobilienmarkt einzudämmen ist. Die Zahl der Deutschen, die Probleme mit der Zahlung ihrer Mieten oder Hypotheken haben, ist – laut Umfrage des Bankhauses ING – von 2017 bis heute von 14 Prozent auf 22 Prozent gestiegen. Quelle: immobilienscout24.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Donnerstag, 17. Mai 2018

Mehr Wohnungen für alle

Ich bin zugestandermaßen kein Fan von Andrea Nahles und ihrer Minderheitspartei, die sich in die Regierungsverantwortung geschlichen haben. Und so hat es mich nicht verwundert, dass die SPD-Ideen zur Förderung des Wohnungsbaus den üblichen halbherzig sozialistischen Dogmen folgen, die noch nie zum Erfolg geführt haben: Verschärfung der ohnehin nutzlosen Mietpreisbremse, Begrenzung der Umsetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen auf Mieter (auf Wiedersehen energetische Sanierung!) und Baukindergeld - aber natürlich nur bis zu einem Familieneinkommen, ab dem ab ein guter Sozialist jemanden für einen Bonzen hält (mit dem aber in den Metropolen nichts mehr zu finanzieren ist). Wie viele Beratergelder man wohl für solch wegweisenden Ideen verblasen muss?!? Da beruhigt es, dass die CDU/CSU-Fraktion näher an der Realität ist. Diese hat sich für weniger Regulierungen und für den deutlichen Ausbau von erschlossenem Bauland gerade in den Metropolen ausgesprochen. Mal schauen, ob sich Rauten-Angie wenigstens in diesem Punkt durchsetzen kann.

Dienstag, 27. Februar 2018

Mietpreisbremse besser als ihr Ruf

Schulz will sie, die Kanzlerin will sie auch wieder. Und nun eine Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach habe die Mietpreisbremse in einigen Städten doch dafür gesorgt, dass die Mieten nicht exorbitant weiter steigen. Hierzu haben die Wissenschaftler 200.000 Wohnungsinserate von Plattformen ausgewertet. Ergebnis: „Besonders in den Städten, die schon vor der Einführung der Mietpreisbremse unter besonders stark steigenden Mieten litten, ist die Bremse wirksam.“ Soll heißen: Sie greift da, wo besonders drastische Mietanstiege zu verzeichnen waren und betrifft daher nur eine Minderheit. Könnte es nicht auch sein, dass hier Mieterhöhungen einfach vorweggenommen wurden und daher jetzt wieder geringere Steigerungen vorliegen. Mietpreisbremse hin oder her? Auf jeden Fall kommt die Studie der alten und neuen Koalition gut gelegen: So doch die Mietpreisbremse fortgesetzt werden, indem Vermieter nun gezwungen werden, die vorherigen Mietverträge zu offenbaren. Interessant ist dabei die Eigendarstellung des DIW. Er bezeichnet sich als !unabhängig“ und wird „überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert“. Wenn man böse wäre, könnte einem auch der Spruch in den Kopf kommen, wonach man die Hand nicht beißen sollte, die einen füttert.