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Donnerstag, 15. Mai 2014

Michael Oehme Kommunikationsberater: Urteil des BGH wegen Eigenbedarfskündigung


"Es ist schon abenteuerlich, mit was sich der BGH herumschlagen muss", meint PR-Berater und Finanzexperte Michael Oehme. Im konkreten Fall hatte ein Mieter dagegen geklagt, die Aussage, der Vermieter brauche die Wohnung für seine Tochter und dessen Lebensgefährten sei nicht "aussagekräftig" genug. Dem widersprach nun der BGH: Der Vermieter müsse keine weitergehenden Begründungen liefern und beispielsweise auch nicht die Identität des Lebenspartners bekannt geben. Genau das hatte der klagende Mieter jedoch gefordert. "Es ist auch überhaupt nicht verständlich, was dies zur Sache beitragen soll – es ist gut, dass der BGH hier einen Riegel vorgeschoben hat", so Oehme. 

2 Kommentare:

  1. Es ist schon erstaunlich, wegen was manche Leute klagen. Wollet der ehemalige Mieter mitentscheiden, ob der Lebensgefährte passt?

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  2. Vielleicht wird demnächst auch bei uns Menschen so eine Art Energiepaß eingeführt, damit man immer alles genau über den anderen weiß (smile!)

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