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Montag, 26. Mai 2014

PR Michael Oehme: Welche Rolle spielen Internetmedien bei der Beeinflussung der Gesellschaft?

Das Internet: Fluch oder Segen. So genau kann das keiner sagen. Es ist jedoch gut, zumindest die Nutzungsbedingungen zu kennen.
Für den Unternehmer Meier kam der Shitstorm aus dem Internet völlig unerwartet. Er habe Konkurrenten durch zu günstige Preise und minderwertige Ware ausgebootet. Kunden meldeten sich auf anonymen Foren und klagten über die schlechte Leistung. Und überhaupt: Kein Wunder, dass Meier seine Kinder mit dem „Dienst-Mercedes“ zur Schule brächte. Vermutlich noch als Geschäftsreise „getarnt“. Eine ehemalige Mitarbeiterin berichtete, natürlich anonym, ebenfalls von merkwürdigen Vorkommnissen in der Firma. Auch seien schon „öffentliche Stellen“ an dem „Fall“. Schnell wurde deutlich: Eine Diffamierungskampagne war gestartet. Aber warum?

„Die Möglichkeiten des Internet sind sicher nicht mehr weg zu denken. Aber das Internet bietet auch deutliche Gefahren, wenn es gezielt gegen Unternehmen oder Personen genutzt wird“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG in Sankt Gallen, Schweiz. Im Fall des Unternehmers Meier, so zeigte die spätere Rekonstruktion, war es ein Konkurrent, dessen leere Auftragsbücher zu der Vorgehensweise führten. „Es gibt nicht nur Dienstleister, die derartige Maßnahmen initiieren, es gibt zudem eine Vielzahl an Plattformen im Internet, die man für derartige Maßnahmen nutzen kann. Die Grenzen zur Legalität verschwimmen dabei“, erklärt Oehme.

Beispiel, die Nutzung von sogenannten Nachrichtendiensten: Diese prüfen in der Regel nicht den Inhalt der Texte. Einmal verschickt, werden derartige Texte automatisiert von einer Vielzahl von Nutzern übernommen, die ihre eigenen Internetseiten durch regelmäßigen Trafik attraktiver machen wollen. Tipp des PR-Experten Oehme: „Zuerst die Quelle der Informationen ausfindig machen und den Text dort löschen lassen. Dann die Nutzer angehen, die den Text auf ihren Seiten haben.“ Die Nachrichtendienste seien zur Löschung meist ohne große Komplikationen bereit, wenn die Inhalte erkennbar diffamierender Natur seien.

Beispiel, Einträge auf Foren, die zwar anonym vorgenommen werden, deren Forenbetreiber aber durch Impressum „greifbar“ ist. „Auch hier ist es die beste Vorgehensweise, die Forenbetreiber mit einem Verweis auf ein jüngstes BGH-Urteil direkt für den Inhalt der anonymen Aussagen verantwortlich zu machen, in der Regel werden derartige Einträge dann umgehend gelöscht“, so Oehme. Deutlich schwieriger werde es jedoch, wenn es um ausländische Plattformen gehe oder der Betreiber der Seite überhaupt nicht zu ermitteln sei. Im Ausland herrschen nämlich oftmals andere Voraussetzungen zum Betreiben einer Internetseite, was ein Eingreifen meist erschwere.

Für den Leser ergibt sich damit aber auch die Situation, dass er sehr genau abwägen sollte, welchen Wahrheitsgehalt eine Internetseite hat, deren Betreiber man nicht greifen kann, beispielsweise weil sie sich hinter einer ausländischen Adresse sprichwörtlich verstecken.   




1 Kommentar:

  1. Sehr informativ, was Michael Oehme da schreibt, weiss jemand, wo ich das Urteil dazu finde?

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