Erschreckend
aber wahr: Sexuelle Belästigungen gehören zum Arbeitsalltag
Laut einer aktuellen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes (ADS) ist sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld sehr stark
verbreitet. Für die Studie wurden 1000 Arbeitnehmer befragt. Demnach hat jeder zweite
unter ihnen schon einmal Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
gemacht. 50 Prozent der Befragten berichteten von Belästigungssituationen im Firmenaufzug,
Büroflur und auf Betriebsfesten – laut einer EU-Studie von 2014 passieren hier
ein Drittel aller Fälle. Doch warum herrschen in Deutschland solch
erschreckende Zustände? „Viele Arbeitgeber unterschätzen die Problematik und
kennen die Gesetze kaum oder gar nicht“, erklärt Kommunikationsexperte Michael
Oehme. „Hinzu kommt die Frage der Sensibilisierung, der sich weder Arbeitgeber,
noch Arbeitnehmer im Klaren sind: Wo fängt sexuelle Belästigung überhaupt an?“
Die wenigsten Frauen und Männer haben eine Antwort auf
diese Frage und kennen ihre Rechte nicht. Schon das Poster einer halbnackten
Frau kann von den weiblichen Kolleginnen laut Gesetz angeprangert werden.
Sexuelle Belästigung beginnt nämlich nicht erst bei unsittlichen Berührungen:
Es geht um Blicke oder Konversationen, die bei den Betroffen ein Unwohlsein
während der Arbeitszeit auslösen. „Betroffene sollten Hilfe in Anspruch nehmen,
welche auch von vorne herein vom Arbeitgeber angeboten werden müsste“, so Michael Oehme weiter. Innerhalb der Studie
waren sich immerhin 81 Prozent nicht im Klaren, dass der Arbeitgeber
verpflichtet ist, sie aktiv vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu
schützen, mehr als 70 Prozent wüssten nicht, an wen sie sich wenden sollten, eine
Ansprechperson im Haus fehlt. Von den zusätzlich befragten
Personalverantwortlichen und Betriebsräten wussten sogar 60 Prozent nichts von
einschlägigen Maßnahmen.
Entscheidend ist an dieser Stelle Paragraf 3 des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), dem alles weitere zugrunde liegt:
Dementsprechend gilt "ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes
Verhalten" als sexuelle Belästigung, "wozu auch unerwünschte sexuelle
Handlungen und Aufforderungen zu diesen" gehören, sowie "sexuell
bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie
unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen
Darstellungen".
Sorry, das klingt so etwas danach, als ob mal wieder eine Sau durch den Ort getrieben werden sollte.
AntwortenLöschenSo lange es in Deutschlands Büros nicht zugeht wie in Shades of grey (http://www.moviepilot.de/movies/fifty-shades-of-grey-2) its doch alles ok (smile)
AntwortenLöschenHallo Wrongtong, zuviel Fernsehen oder Kino gesehen? Ich meine, das ist ein ernstes und wichtiges Thema, das immer wieder verdrängt wird.
AntwortenLöschenman wird doch mal ein wenig Humor haben dürfen ...
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