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Dienstag, 23. Januar 2018

Einheitswert bei Immobilien – der Staat greift Immobilienbesitzern so richtig in die Tasche!

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Beurteilung von Immobilien und den dazugehörigen Grundstücken nach dem Gleichheitsgrundsatz „Einheitswert“ verfassungskonform ist. Man geht davon aus, dass die Richter zu dem Ergebnis kommen werden, dass nicht. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, ob die einmal festgestellten Einheitswerte – 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern – heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Und schon wird kräftig diskutiert, ob sich hierdurch eine höhere Belastung bei der Grundsteuer für viele Immobilienbesitzer ergeben könnte. Es ist schon merkwürdig, dass das tatsächliche Problem wieder einmal kaum jemand in der Presse anfasst: Denn in den kommenden Jahren stehen Milliardenbeträge an Immobilien im Wege der Vermögensübertragung, Schenkung und Erbschaft an. Auch deren Steuern werden - in der Regel steuerbegünstigt - nach dem Einheitswert berechnet. Fällt der Einheitswert, steckt der Staat viele Milliarden Euro mehr für Immobilienübertragungen ein. Glückwunsch für diese verdeckte Steuererhöhung, jetzt wo die Verhandlungen zur großen Koalition ja offenbar abgeschlossen sind.



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