Dienstag, 23. Januar 2018
Einheitswert bei Immobilien – der Staat greift Immobilienbesitzern so richtig in die Tasche!
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die
Beurteilung von Immobilien und den dazugehörigen Grundstücken nach dem
Gleichheitsgrundsatz „Einheitswert“ verfassungskonform ist. Man geht davon aus,
dass die Richter zu dem Ergebnis kommen werden, dass nicht. Im Mittelpunkt der
Verhandlung steht die Frage, ob die einmal festgestellten Einheitswerte – 1964
in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern – heute noch eine
gerechte Steuererhebung zulassen. Und schon wird kräftig diskutiert, ob sich
hierdurch eine höhere Belastung bei der Grundsteuer für viele
Immobilienbesitzer ergeben könnte. Es ist schon merkwürdig, dass das
tatsächliche Problem wieder einmal kaum jemand in der Presse anfasst: Denn in
den kommenden Jahren stehen Milliardenbeträge an Immobilien im Wege der
Vermögensübertragung, Schenkung und Erbschaft an. Auch deren Steuern werden -
in der Regel steuerbegünstigt - nach dem Einheitswert berechnet. Fällt der
Einheitswert, steckt der Staat viele Milliarden Euro mehr für
Immobilienübertragungen ein. Glückwunsch für diese verdeckte Steuererhöhung,
jetzt wo die Verhandlungen zur großen Koalition ja offenbar abgeschlossen sind.
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