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Dienstag, 23. September 2014

Michael Oehme: Maklerbeschränkungen und Mietpreisbremsen sorgen für Aufruhr


Gesetzesvorlagen seien „mit heißer Nadel“ gestrickt
 „Verständnis dafür, dass Wohnen ein Grundrecht ist, haben eigentlich alle. Es geht lediglich darum, wie dieses Ziel erreicht werden kann“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG. Und da gibt es derzeit viele Diskussionen, die die Immobilienbranche bewegen. Für ein Thema hat man sogar einen eigenen Begriff geprägt, denn der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium dreht sich um das sogenannte „Bestellerprinzip“. „Dahinter verbirgt sich die generelle Forderung, dass Makler künftig nur noch durch Vermieter bestellt werden dürften – und dann natürlich auch durch diese bezahlt werden müssen“, so Oehme.

Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) fand im Rahmen des Deutschen Immobilientages vor wenigen Tagen deutliche Worte: Der Entwurf sei „schlampig“ und „mit der heißen Nadel gestrickt“. Mietern würde die Chance genommen, selbst aktiv werden zu können. Zudem schränke es die Berufsfreiheit massiv ein. Schick kündigte an, man werde „gegen das Bürokratiemonster auf allen Ebenen zu Felde ziehen“. Er forderte die Regierung auf, den Entwurf zurückzunehmen. Im Gegenzug bot er an, sich deutlich für die Qualifizierung von Maklern einzusetzen, um damit Gelegenheitsvermittler als Mitläufer vom Markt zu nehmen. „Wie diese Auseinandersetzung ausgeht, kann man aus heutiger Sicht schwer einschätzen. Die Fronten scheinen sehr verhärtet“, so der Kommunikationsberater Oehme. Dabei ist die Intention klar. Gerade in besonders gefragten Metropolen wie Hamburg oder München können Vermieter auf eine Vielzahl von potentiellen Mietern zugreifen. Ein zusätzlich eingeschalteter Makler scheint hier nur eine weitere Kostenbelastung für die Mieter zu sein.

Schwer einschätzen kann man auch die Entwicklung bei der Mietpreisbremse. „Die Auseinandersetzungen hierum wirken sich inzwischen sogar auf die Koalition aus“, weiß Oehme. In von der Mietpreisbremse betroffenen Regionen dürfen künftig Mieten bei Mieterwechsel nur noch um maximal zehn Prozent - bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete - erhöht werden. Nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums liegen rund vier der 21,1 Millionen Wohnungen in angespannten Lagen.

Was sind die Hauptkritikpunkte? Nach Koalitionsplan sollte die Mietpreisbremse gesetzlich auf fünf Jahre beschränkt sein. Diese Vorgabe ist inzwischen aufgeweicht. Die Rechtsexperten der CDU halten dies für einen klaren Koalitionsbruch. Denn es geht noch weiter: Vorgesehen war der Nachweis einer tatsächlichen Wohnungsnot als Grundlage der Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietung. Nun sollen die Länder - ohne konkreten Nachweis hierüber - entscheiden dürfen. Schließlich drehen sich viele Fragen um konkrete Angaben zur  ortsüblichen Vergleichsmiete. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der Unionsfraktion im Bundestag befürchtet ansonsten eine Vielzahl an Gerichtsverfahren zwischen Mietern und Vermietern. Und in der Tat dürfte sich gerade bei dieser Frage eine Vielzahl an Problemen auftun. Bisher ist das Angebot an rechtssicheren Vergleichszahlen der Städte und Gemeinden überschaubar, oftmals veraltet und wird damit den dynamischen Preisentwicklungen in einigen Metropolen nicht gerecht. Dabei sind es gerade diese Metropolen, in denen Wohnen nach Meinung einiger Politiker nicht mehr bezahlbar ist. „Der Streit ist also vorprogrammiert“, so Oehme.    

Weitere Informationen unter http://www.michael-oehme-sachwertassets.de






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