Gesetzesvorlagen seien „mit heißer Nadel“ gestrickt
„Verständnis dafür, dass Wohnen
ein Grundrecht ist, haben eigentlich alle. Es geht lediglich darum, wie dieses
Ziel erreicht werden kann“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG.
Und da gibt es derzeit viele Diskussionen, die die Immobilienbranche bewegen. Für
ein Thema hat man sogar einen eigenen Begriff geprägt, denn der
Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium dreht sich um das sogenannte
„Bestellerprinzip“. „Dahinter verbirgt sich die generelle Forderung, dass
Makler künftig nur noch durch Vermieter bestellt werden dürften – und dann
natürlich auch durch diese bezahlt werden müssen“, so Oehme.
Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes
Deutschland (IVD) fand im Rahmen des Deutschen Immobilientages vor wenigen
Tagen deutliche Worte: Der Entwurf sei „schlampig“ und „mit der heißen Nadel
gestrickt“. Mietern würde die Chance genommen, selbst aktiv werden zu können.
Zudem schränke es die Berufsfreiheit massiv ein. Schick kündigte an, man werde
„gegen das Bürokratiemonster auf allen Ebenen zu Felde ziehen“. Er forderte die
Regierung auf, den Entwurf zurückzunehmen. Im Gegenzug bot er an, sich deutlich
für die Qualifizierung von Maklern einzusetzen, um damit Gelegenheitsvermittler
als Mitläufer vom Markt zu nehmen. „Wie diese Auseinandersetzung ausgeht, kann
man aus heutiger Sicht schwer einschätzen. Die Fronten scheinen sehr
verhärtet“, so der Kommunikationsberater Oehme. Dabei ist die Intention klar.
Gerade in besonders gefragten Metropolen wie Hamburg oder München können
Vermieter auf eine Vielzahl von potentiellen Mietern zugreifen. Ein zusätzlich
eingeschalteter Makler scheint hier nur eine weitere Kostenbelastung für die
Mieter zu sein.
Schwer einschätzen kann man auch die Entwicklung bei der
Mietpreisbremse. „Die Auseinandersetzungen hierum wirken sich inzwischen sogar
auf die Koalition aus“, weiß Oehme. In von der Mietpreisbremse betroffenen
Regionen dürfen künftig Mieten bei Mieterwechsel nur noch um maximal zehn
Prozent - bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete - erhöht werden. Nach
Einschätzung des Bundesjustizministeriums liegen rund vier der 21,1 Millionen
Wohnungen in angespannten Lagen.
Was sind die Hauptkritikpunkte? Nach Koalitionsplan
sollte die Mietpreisbremse gesetzlich auf fünf Jahre beschränkt sein. Diese
Vorgabe ist inzwischen aufgeweicht. Die Rechtsexperten der CDU halten dies für
einen klaren Koalitionsbruch. Denn es geht noch weiter: Vorgesehen war der
Nachweis einer tatsächlichen Wohnungsnot als Grundlage der Mietpreisbegrenzung
bei Neuvermietung. Nun sollen die Länder - ohne konkreten Nachweis hierüber - entscheiden
dürfen. Schließlich drehen sich viele Fragen um konkrete Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Jan-Marco
Luczak, Mietrechtsexperte der Unionsfraktion im Bundestag befürchtet ansonsten
eine Vielzahl an Gerichtsverfahren zwischen Mietern und Vermietern. Und in der
Tat dürfte sich gerade bei dieser Frage eine Vielzahl an Problemen auftun. Bisher
ist das Angebot an rechtssicheren Vergleichszahlen der Städte und Gemeinden
überschaubar, oftmals veraltet und wird damit den dynamischen
Preisentwicklungen in einigen Metropolen nicht gerecht. Dabei sind es gerade
diese Metropolen, in denen Wohnen nach Meinung einiger Politiker nicht mehr
bezahlbar ist. „Der Streit ist also vorprogrammiert“, so Oehme.
Weitere
Informationen unter http://www.michael-oehme-sachwertassets.de
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