„Irgendwie
haben sich alle Parteien im Hinblick auf die Ergebnisse beim Flüchtlingsnachzug
gefällig auf die Schulter geklopft“, meint Kommunikationsexperte Michael Oehme.
Dabei ist der Kompromiss der Koalition im Grunde so erhalten geblieben wie
geplant: Danach bleibt der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit eingeschränktem
Schutzstatus –- wie es im Amtsdeutsch heißt - grundsätzlich ausgesetzt. Ab
August dürfen allerdings die Betroffenen wieder Angehörige nachholen.
Allerdings maximal bis zu 1000 pro Monat, also 12.000 im Jahr und zusätzlich
beim Vorliegen gewisser Härtefälle. „Dabei handelt es sich beispielsweise um
Kinder, die alleine nach Deutschland gekommen und nun länger krank sind. In
diesen Fällen kann den Angehörigen die Möglichkeit eingeräumt werden, nach
Deutschland zu ziehen“, so der PR-Profi Michael Oehme.
Praktisch kaum Zuzug möglich
Abgeordnete
der CSU stellen dabei heraus, dass es diese Regelung heute schon gibt und nur
in wenigen Fällen griff. Die Voraussetzungen hierzu würden streng angesetzt.
Geschätzt lediglich 60 Angehörige hätten im vergangenen Jahr von dieser
Regelung profitiert. „Daher kann die CSU in diesem Punkt den Pluspunkt für sich
verbuchen, man habe den Zuzug praktisch ausgehebelt“, merkt Oehme an. Auch eine
weitere Regelung soll erhalten bleiben: Der Paragraf 23 des
Aufenthaltsgesetzes. Danach bleibt es den Bundesländern weiterhin offen, aus
humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen. Im Gegenzug müssten
sich die aufnehmenden und bereits in Deutschland lebenden Flüchtlinge
allerdings bereiterklären, vollständig für deren Versorgung aufzukommen. „Auch
dies ist eine Möglichkeit, die in den vergangenen Jahren kaum griff“, so
PR-Mann Michael Oehme.
Aufweichung der Dublin-Regelung durch
Europaparlament
Gerade „Der
Spiegel“ machte im Artikel „Bundesregierung alarmiert über EU-Flüchtlingspläne“
darauf aufmerksam, dass das EU-Parlament nun plant, die sogenannten
Dublin-Regeln zu ändern. Bislang ist es darin so geregelt, dass das Land für
die jeweiligen Flüchtlinge verantwortlich ist, in dem sie die EU erreichen.
Dies soll künftig nicht mehr zwingend gelten. Vielmehr reiche die bloße
Behauptung einer Familienverbindung, dass Flüchtlinge auch in andere Länder
weiterreisen könnten. Diese Änderungen „konterkarieren die Bemühungen der
Union“ (wörtl. „Der Spiegel“) auch im Hinblick auf den eben getroffenen
Kompromiss. Jeder der 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl
bekommen hätten, könnte damit zur „Ankerperson“ werden.
Auch deutsche EU-Parlamentarier stimmten
zu
„Pikanterweise
- so „Der Spiegel“ - haben auch Politiker von Union und SPD im Europaparlament
den Vorschlägen zugestimmt“. Sie begründeten dies damit, dass die Dublin-Reform
nur Teil eines Gesamtpaketes war, das man nicht zu Fall bringen wollte. Zudem
könne man die Realität kaum ignorieren, wonach man die Menschen ja ohnehin
nicht aufhalten könne, weiterzureisen. „Das klingt ein wenig nach politischem
Offenbarungseid“, so Kommunikationsexperte Oehme. Führende Politiker der Union
in Deutschland lies diese Entscheidung ebenfalls nicht kalt, für Deutschland
stände zu viel auf dem Spiel. Die Gegner der Reform setzen daher jetzt auf den
Europäischen Rat, die Vorschläge des Parlaments zu verhindern. Wann die
Verhandlungen beginnen, ist allerdings noch offen. „Hinzu kommt, dass die
einzelnen Länder bei der Reform des Asylrechts absolut uneins sind. Wieder
einmal dürfte damit ein langer Prozess bevorstehen“, so PR-Profi Michael Oehme.
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