Donnerstag, 16. Mai 2019
Angela Merkel: Man muss sie nicht mögen, aber ...
Ich bin kein Fan von Bundeskanzlerin Angela Merkel, darüber habe
ich mich mehrfach klar geäußert. Und auch ihr Klon, kurz AKK genannt, verspricht
nichts Gutes. Dennoch sollte man halbwegs bei der Wahrheit bleiben und keine wilden
Gerüchte verbeiten, wie es das Medium «Die Freie Welt» vor Kurzem tat. Danach habe
Merkel eine Passage aus einer Gesetzesreform genommen, wobei «mehrfach
gleichzeitig verheirate Araber» (warum nur Araber?) dennoch «Deutsche werden dürfen»,
so «Die Freie Welt». Sie ließ angeblich das Polygamieverbot nach Parargraf 172
StGB aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz streichen. Mal abgesehen davon, dass
dem Autor offenbar Grundlagen des deutschen Rechtssystems fehlen (seit wann
kann die Kanzlerin alleine Gesetzesentwürfe ändern?), stimmen die Ausführungen
einfach nicht. Vielmehr hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor dem
Hintergrund der IS-Heimkehrer Anfang des Jahres thematisiert, dass die ohnehin
verbotene Vielweiberei noch einmal konkret aufgenommen und für die Erzielung
der Staatsangehörigkeit verboten werden sollte. Nun ist der Ehegattennachzug
für Zweit- und Mehrfrauen ohnehin verboten. Und wir reden von nicht einmal 50
Fällen, die natürlich seitens der rechtspolitisch ausgerichteten Politiker
geschickt in Szene gesetzt werden. Justizministerin Kararina Barley (SPD) ließ
sich jedenfalls im «Spiegel» damit zitieren, dass sie einer Reform des
Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht im Wege stehe.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen