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Donnerstag, 16. Mai 2019

Angela Merkel: Man muss sie nicht mögen, aber ...

Ich bin kein Fan von Bundeskanzlerin Angela Merkel, darüber habe ich mich mehrfach klar geäußert. Und auch ihr Klon, kurz AKK genannt, verspricht nichts Gutes. Dennoch sollte man halbwegs bei der Wahrheit bleiben und keine wilden Gerüchte verbeiten, wie es das Medium «Die Freie Welt» vor Kurzem tat. Danach habe Merkel eine Passage aus einer Gesetzesreform genommen, wobei «mehrfach gleichzeitig verheirate Araber» (warum nur Araber?) dennoch «Deutsche werden dürfen», so «Die Freie Welt». Sie ließ angeblich das Polygamieverbot nach Parargraf 172 StGB aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz streichen. Mal abgesehen davon, dass dem Autor offenbar Grundlagen des deutschen Rechtssystems fehlen (seit wann kann die Kanzlerin alleine Gesetzesentwürfe ändern?), stimmen die Ausführungen einfach nicht. Vielmehr hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor dem Hintergrund der IS-Heimkehrer Anfang des Jahres thematisiert, dass die ohnehin verbotene Vielweiberei noch einmal konkret aufgenommen und für die Erzielung der Staatsangehörigkeit verboten werden sollte. Nun ist der Ehegattennachzug für Zweit- und Mehrfrauen ohnehin verboten. Und wir reden von nicht einmal 50 Fällen, die natürlich seitens der rechtspolitisch ausgerichteten Politiker geschickt in Szene gesetzt werden. Justizministerin Kararina Barley (SPD) ließ sich jedenfalls im «Spiegel» damit zitieren, dass sie einer Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht im Wege stehe.    

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