Zumindest macht er von sich reden, der Oberbürgermeister von
Tübingen, Birs palmer von Bündnis 90/Die Grünen. Denn dieser droht Grundbesitzern
in seiner Stadt, sie müssten ihre Flächen zum Verkehrswert an die Stadt verkaufen,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren einen Bauantrag stellen. Hierzu
verschickte er diverse Berichte, wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
berichtete. In diesen forderte er die Grtundstücksbesitzer auch auf, sie
müssten dann innerhalb von vier Jahren die Schaffung von Wohnraum ermöglichen. Falls
sich die Besitzer weigenr würden, gäbe es ein formelles Anhörungsverfahren
durch die Stadtverwaltung. Was soll man da noch sagen? Vielleicht sollte der
studierte Mathematik-
und Geschichtslehrer (what else?), der allerdings über das erste Statsexamen nicht
hinauskam, mal im Grundgesetz nachlesen: «Eigentum verpflichtet. Sein
Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist
nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.» Durch
ein Gesetz und nicht durch Willkür der Statdverwaltung, Herr Palmer!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen