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Donnerstag, 2. Mai 2019

Stehen in Deutschland erste Enteignungen an?


Zumindest macht er von sich reden, der Oberbürgermeister von Tübingen, Birs palmer von Bündnis 90/Die Grünen. Denn dieser droht Grundbesitzern in seiner Stadt, sie müssten ihre Flächen zum Verkehrswert an die Stadt verkaufen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren einen Bauantrag stellen. Hierzu verschickte er diverse Berichte, wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtete. In diesen forderte er die Grtundstücksbesitzer auch auf, sie müssten dann innerhalb von vier Jahren die Schaffung von Wohnraum ermöglichen. Falls sich die Besitzer weigenr würden, gäbe es ein formelles Anhörungsverfahren durch die Stadtverwaltung. Was soll man da noch sagen? Vielleicht sollte der studierte Mathematik- und Geschichtslehrer (what else?), der allerdings über das erste Statsexamen nicht hinauskam, mal im Grundgesetz nachlesen: «Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.» Durch ein Gesetz und nicht durch Willkür der Statdverwaltung, Herr Palmer!


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