Aus welchen Gründen auch immer ist das
Thema der doppelten Krankassenbeiträge bei Kanzlerin Merkel nicht gern gesehen.
Dennoch haben Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus
Heil (SPD) dieses Thema auf die Agenda genommen und wollen sie abschaffen. Hintergrund:
Wer eine Betriebsrente bekommt, muss seit 2004 doppelt Beiträge für die
Krankenversicherung bezahlen – den Part für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.
Jedenfalls dann, wenn der Betrag über 152,25 Euro liegt. Der Beitrag wird auch
fällig bei Direktversicherungen, die in einem Betrag ausgezahlt und als
Altersvorsorge eingestuft werden. Für viele Bürger ist das oft ein ganz übles
Erwachen. Insgesamt sind sechs Millionen Bürger hierzulande davon betroffen. Für
diese Krankenversicherungsbeiträge gibt es eigentlich keine Erklärung. Denn vormals
gesetzlich versicherte Rentner in Deutschland unterliegen ohnehin schon der
Krankenversicherungspflicht.
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