Donnerstag, 7. März 2019
Nutzen Flüchtlinge die deutschen Sozialsysteme aus?
Immer wieder kursieren Bewilligungsbescheide nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz durch die sozialen Netzwerke. So wie der Bescheid vom
18.12.2018 an die Familie Al-Slo bzw. Al-Hasan (verheiratet aber unterschiedliche
Nachnamen) über 3.916,83 Euro. Sind diese Bescheide ein Fake? Nein! Sind die
Voraussetzungen für diese Bescheide illegal? Ebenfalls nein, es sei denn, es
wäre illegal Kinder zu zeugen. Familie Al-Slo bzw. Al-Hasan war eben sehr,
nennen wir es fleissig. Sie haben Kinder in 2001, 2002, 2004, 2007, 2009, 2011
und 2014 zur Welt gebracht – und das führt eben zu diesem Anspruch. Nochmals:
Menschen, die dies nutzen verletzen vielleicht die moralische Pflicht, dass man
eigentlich nur Leistungen beziehen sollte, wenn man der Gemeinschaft auch etwas Gutes getan hat. Verboten ist es
jedoch nicht. Wir sollten also nicht die Menschen verurteilen, die das
Schlaraffenland Deutschland nutzen – zumal ihnen viele Politiker zeigen, wie
man es machen muss (Stichwort Pensionsansprüche). Es braucht vielmehr
grundlegende Änderungen in der Gesetzgebung, ansonsten müssen wir uns nicht wundern,
wenn immer mehr Menschen vom Apfel der Versuchung kosten möchten.
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